Bundesanwaltschaft

Anklage gegen „Sächsische Separatisten“

Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche militante Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Was bekannt ist.

Die Bundesanwaltschaft hatte acht mutmaßliche Rechtsterroristen in Sachsen und Polen festnehmen lassen (Symbolbild).

© Rene Priebe/dpa/Rene Priebe

Die Bundesanwaltschaft hatte acht mutmaßliche Rechtsterroristen in Sachsen und Polen festnehmen lassen (Symbolbild).

Von red/epd/dpa

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat Anklage gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ erhoben. Acht Beschuldigten werde unter anderem die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte die acht Angeschuldigten im November festnehmen lassen.

Ihnen werde „die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ vorgeworfen, hieß es. Sie sollen sich mit paramilitärischen Trainings und Schießübungen auf einen sogenannten „Tag X“ vorbereitet haben, um Gebiete in Ostdeutschland unter ihre Kontrolle zu bringen, hieß es. Insgesamt soll die Gruppe ein an den Nationalsozialismus angelehntes, rassistisches und antisemitisches Weltbild verfolgt haben. Gegner hätten sie „entfernen“ wollen, notfalls mit ethnischen Säuberungen.

Einige der Männer seien Jugendliche oder Heranwachsende

Einige der Männer sollen als Jugendliche und Heranwachsende gehandelt haben. Drei der Angeschuldigten waren laut Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) AfD-Mitglieder. Einer von ihnen soll der Bundesanwaltschaft zufolge auch wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Er soll sich bei seiner Festnahme mit einer Waffe verschanzt und auf Beamte gezielt haben.

Die Männer sollen seit Februar 2020 den „Sächsische Separatisten“ angehört haben. Zuletzt sollen der militanten Gruppierung etwa zwanzig Personen angehört haben. Sie habe „eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ verbunden. Über die Zulassung der Anklage muss das Oberlandesgericht Dresden entscheiden.

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Erstellt:
10. September 2025, 12:48 Uhr

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