Anstandsfrage

Hexenkessel-Fall: Trotz Schuldspruch muss das Opfer um Geld kämpfen

Hexe wirft Mädchen in heißen Kochtopf – unter dieser Schlagzeile ging der Vorfall beim Eppinger Nachtumzug vor fast einem Jahr um die Welt. Heute weiß man, dass es sich bei der Schauergeschichte nicht um einen Rückfall ins finsterste Mittelalter handelte, sondern um einen ebenso profanen wie schrecklichen Unglücksfall.

Was allerdings menschlich nicht zu verstehen ist, ist der Mangel an Verantwortungsgefühl, den die Beteiligten seither an den Tag legen. Keiner aus der im Ermittler-Fokus stehenden Hexengruppe aus dem kleinen Kraichtaler Stadtteil Bahnbrücken wollte den Kessel auf den Marktplatz geschoben, keiner den Deckel gelupft, keiner die 18-Jährige darüber gehalten haben.

War das Hexerei? Der Richter am Heilbronner Amtsgericht hat daran am Freitag aus naheliegenden Gründen nicht geglaubt. Der Schuldspruch fiel ihm dennoch nicht leicht. Weil er bei den Hexen aus Bahnbrücken auf eine Mauer des Schweigens traf, musste er sein Urteil, das auf fahrlässige Körperverletzung lautet, letztlich auf Indizien und teils schwammige Zeugenaussagen gründen.

Juristisch ist die Schuldfrage geklärt. Bis zu einer Entschädigung der jungen Frau, die für ihr Leben gezeichnet ist, aber dürfte der Weg noch weit sein. Der Verteidiger des 33-jährigen Angeklagten hat angekündigt, die nächste Instanz anzurufen. Es wäre angebracht, dass sich wenigstens andere auf Anstand besinnen und dem Opfer helfen: die Bahnbrücker, aus deren Reihen der Schuldige stammt, die Eppinger Narren, die als Veranstalter des Umzugs überfordert waren, und die Stadt Eppingen, die bei der Abnahme des gefährlichen Vehikels nicht genau hingeschaut hat.

eberhard.wein@stzn.de

Zum Artikel

Erstellt:
22. Dezember 2018, 03:14 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen