Arbeitgeber: Grundrente nur mit Bedürftigkeitsprüfung

dpa Berlin.

Die Arbeitgeberverbände haben die Union erneut dazu aufgefordert, einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht zuzustimmen. „Die Grundrente kann nur dann zielgenau bedürftige Rentner erreichen, wenn die vereinbarte Bedürftigkeitsprüfung auch tatsächlich stattfindet“, heißt es in einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Union und SPD streiten seit Monaten darüber, wer genau den Rentenaufschlag erhalten soll. Die Union pocht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der tatsächlichen Bedürftigkeit, die SPD lehnt dies ab.

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5. November 2019, 04:40 Uhr
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