Arbeitgeber müssen auf nicht genommenen Urlaub hinweisen

dpa Erfurt.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel am Dienstag in Erfurt sagte.

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19. Februar 2019, 14:41 Uhr
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