Arbeitsschutz bei Corona Schwerpunkt der Gewerbeaufsicht

dpa/lsw Stuttgart. Sie sind für die Einhaltung von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig, doch in Zeiten von Corona ändern sich die Aufgaben der Gewerbeschützer. Künftig geht es vor allem darum, ob Mitarbeiter vor Corona sicher sind.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Die Gewerbeaufsicht im Südwesten wird ihr Augenmerk in nächster Zeit vor allem auf den Arbeitsschutz richten. Sie reagiere damit auf die aktuellen Anforderungen durch die Corona-Krise und den dadurch notwendigen Schutz der Beschäftigten, teilten das Wirtschafts- und das Umweltministerium am Dienstag mit. Die neue Ausrichtung könne einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte den Schritt; schon längst hätten die Gewerkschafter strengere Kontrollen der Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten gefordert.

„Wir müssen den Betrieben sowohl in der aktuell schwierigen Phase als auch im Prozess des Wiederanfahrens nach dem Shut-Down stärker unterstützend zur Seite stehen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Es gehe darum, die Erfolge bei der Eindämmung des Virus zu sichern und Beschäftigte zu schützen.

Die Gewerkschaft Verdi bemängelte allerdings die „mangelhafte Ausstattung“ der Gewerbeaufsicht. „Spät, für einige auch zu spät, kommt die Reaktion der Landespolitik“, sagte Verdi-Bezirksleiter Martin Gross. Es fehle nicht nur an Personal, sondern auch an der nötigen Schutzausrüstung für Kontrollen.

Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht sollen sich nun „vorrangig der Beratung und Überwachung der Betriebe widmen, die in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind“, wie es bei den Ministerien heißt. Das betreffe vor allem Bereiche, in denen viele Menschen zusammenkämen: Geschäfte und Märkte, Baustellen, Friseure und Gaststätten, sobald diese wieder öffnen dürfen. Dort gebe es ein erhöhtes Risiko für die Beschäftigten und damit einen hohen Handlungs- sowie Beratungs- und Kontrollbedarf.

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Erstellt:
28. April 2020, 16:32 Uhr

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