Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich zweimal pro Woche testen, falls sie Kundenkontakt haben. Bei Hinweisen darauf, dass Coronaregelungen missachtet werden, führen örtliche Behörden Kontrollen durch. Eine Kontrolle der Testpflicht ist bislang jedoch nicht umsetzbar.
Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich zweimal pro Woche testen, falls sie Kundenkontakt haben. Bei Hinweisen darauf, dass Coronaregelungen missachtet werden, führen örtliche Behörden Kontrollen durch. Eine Kontrolle der Testpflicht ist bislang jedoch nicht umsetzbar.