Ab dem 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dadurch könnte es zu Betätigungsverboten für Mitarbeiter kommen. Die ohnehin schon angespannte Personalsituation wird dadurch noch stärker belastet.
Ab dem 16. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dadurch könnte es zu Betätigungsverboten für Mitarbeiter kommen. Die ohnehin schon angespannte Personalsituation wird dadurch noch stärker belastet.