Auerhahn erschlagen: Zwei Männer müssen vor Gericht

dpa/lsw Titisee-Neustadt. Weil sie einen streng geschützten Auerhahn getötet haben sollen, müssen sich zwei junge Männer von Dienstag (28. Juli) an vor Gericht verantworten. Den 21 und 23 Jahre alten Männern wird ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorgeworfen, dem Jüngeren zudem eine Tiertötung. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, sollen die Männer im August vergangenen Jahres ein Volksfest auf dem Feldberg besucht haben. Betrunken hätten sie den Vogel in seinem Schutzgebiet gestört und aufgescheucht. Der Anklage zufolge erschlug der 21-Jährige den Auerhahn schließlich mit einem stumpfen Gegenstand.

Ein Auerhahn. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ein Auerhahn. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Tat hatte im vergangenen Sommer überregional für Bestürzung gesorgt. Sie war von Passanten gefilmt und fotografiert worden. Das Auerhuhn ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Im Schwarzwald geht der Bestand seit rund 100 Jahren zurück.

Die Männer müssen sich vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Titisee-Neustadt verantworten. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 4. August vorgesehen. Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

Zum Artikel

Erstellt:
22. Juli 2020, 10:48 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen