Auf Hitlergruß folgt Kündigung
Koblenz /EPD - Die fristlose Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr nach dem Zeigen des Hitlergrußes und dem Äußern rechtsextremistischer Parolen war rechtens. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage des Mannes gegen seine Entlassung ab. Der Zeitsoldat habe seine Pflicht verletzt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen und für sie einzutreten. Ein Verbleib im Dienst würde das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden.
Es bestehe Wiederholungsgefahr und Nachahmungsgefahr in der Truppe. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Mainz ist möglich. Der Kläger war laut Gericht seit 2014 im Dienstgrad eines Oberbootsmanns im Sanitätsdienst tätig. Im August 2016 zeigte er in einer Diskothek den Hitlergruß und wiederholte dies im Herbst. Dabei äußerte er auch rechtsextremistische Parolen.