Ausgangssperre auf dem Prüfstand: Gericht entscheidet zügig

dpa/lsw Mannheim.

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) sind drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg eingegangen. Die Landesregierung habe Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Ablauf des Donnerstags erhalten, teilte der VGH am Mittwoch mit. Weder über die Antragsteller noch über den genauen Zeitpunkt der Entscheidung gaben die Mannheimer Richter Auskunft. Es werde aber zügig entschieden. Das von der Landesregierung mit der Corona-Verordnung angeordnete Verbot, zwischen 20.00 und 5.00 Uhr morgens das Haus zu verlassen, soll die Zahl der Kontakte verringern und damit helfen, Ansteckungen zu vermeiden.

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Erstellt:
16. Dezember 2020, 15:12 Uhr

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