Auskunftspflichten von YouTube bei Raubkopien: EuGH am Zug

dpa Karlsruhe.

Die Frage, mit welchen Auskünften Video-Plattformen wie YouTube beim Aufspüren von Raubkopierern helfen müssen, wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof bittet nach einer Klage des Filmverleihers Constantin die Kollegen um Rat und setzte das Verfahren deshalb heute aus. Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet Plattform- Betreiber, den geschädigten Firmen „Namen und Anschrift“ herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben nicht vor.

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21. Februar 2019, 10:55 Uhr
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