Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess gegen Sarah O.

dpa/lnw Düsseldorf. Sarah O. soll als IS-Anhängerin drei Jesidinnen als Sklavinnen gehalten haben. Die Öffentlichkeit wurde nun vom Verfahren gegen die 21-Jährige ausgeschlossen. Vor dem Gerichtssaal kochten die Gemüter über.

Blick auf das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Blick auf das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Hinter einem Aktenordner versteckte die zierliche Sarah O. ihr Gesicht, während Justizbeamte sie in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts führten. Nur die hüftlangen Haare der mutmaßlichen IS-Anhängerin waren zu sehen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 21-Jährigen vor, zusammen mit ihrem Ehemann Ismail S. in Syrien zwei jesidische Frauen und ein Mädchen gekauft und als Sklavinnen gehalten zu haben. Weil Sarah O. zur Tatzeit größtenteils selbst noch minderjährig war, wurde beim Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

„Die Frauen mussten über einen Zeitraum von circa zwei Jahren im Haushalt der Angeklagten arbeiten. Sie mussten putzen, kochen und sich um die Kinder kümmern“, sagte der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof, Simon Henrichs. IS-Mitgliedschaft sowie Menschenhandel und Freiheitsberaubung von 2015 bis 2017 - das sind die Vorwürfe. Sarah O. war damals aber erst 16 und am Ende 19 Jahre alt.

Um ihre Persönlichkeitsrechte und die ihrer Kinder zu schützen, sei deshalb der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung nötig, erklärte der Verteidiger der Angeklagten, Ali Aydin. Die Bundesanwaltschaft vertrat dieselbe Auffassung. Für die Hauptverhandlung und die Urteilsverkündung werde die Öffentlichkeit deshalb nicht zugelassen, entschied der Vorsitzende Richter. Das solle auch mögliche Hemmungen der Angeklagten lösen, denn nach Auskunft der Verteidigung will sie möglicherweise Angaben im Prozess machen.

Dem Verwurf der Bundesanwaltschaft zufolge soll Sarah O. bereits mit 15 Jahren aus Konstanz über die Türkei nach Syrien eingereist sein. Dort schloss sie sich demnach der Terrormiliz Islamischer Staat an und heiratete ihren Mann Ismail S. nach islamischem Recht. Sie soll drei Kinder haben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Mit S. habe sie Polizei- und Wachdienste verrichtet.

Im Zeitraum zwischen September 2015 und Oktober 2017 soll die Deutsch-Algerierin schließlich die drei Frauen als Sklavinnen in ihrem Haus gehalten haben. Zuvor seien die ursprünglichen Bewohner des Hauses vom IS vertrieben oder getötet worden. Falls Jugendstrafrecht angewandt wird, drohen der Deutsch-Algerierin bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil könnte am 20. Dezember fallen. Bis dahin stehen 18 weitere Verhandlungstermine an. 33 Zeugen sollen gehört werden.

Für Aufsehen sorgte am Rande der Verhandlung eine Handgreiflichkeit im Vorraum des Gerichtssaals. Dabei gerieten zwei Zuschauer aneinander - nach Beobachtung eines dpa-Reporters eine Vertreterin des Zentralrates der Jesiden und ein Zuschauer, der dem IS nahestehen soll. Bei dem kurzen Handgemenge wurde niemand verletzt.

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Erstellt:
16. Oktober 2019, 15:29 Uhr

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