Autofahrer wegen Unfallflucht verurteilt

Ein Autofahrer beschädigt beim Einparken ein anderes Auto. Der 37-Jährige hat jetzt drei Monate Fahrverbot.

Letztlich lautete das Urteil: insgesamt 450 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot in Höhe von drei Monaten. Symbolbild: okanakdeniz - stock.adobe.com

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Letztlich lautete das Urteil: insgesamt 450 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot in Höhe von drei Monaten. Symbolbild: okanakdeniz - stock.adobe.com

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Ein 37-jähriger Autofahrer wurde beschuldigt, bei einem Parkvorgang in diesem Frühjahr an einem anderen Fahrzeug einen Schaden verursacht zu haben, ohne seine Daten zu hinterlassen. Der Angeklagte ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist von Beruf Lkw-Fahrer, allerdings zurzeit ohne eine feste Anstellung. Jetzt saß der Mann vor dem Backnanger Amtsgericht. Letztlich lautete das Urteil: insgesamt 450 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot in Höhe von drei Monaten.

Eine Woche lang stand kein anderes Fahrzeug in der Nähe

Der Mann ist vor geraumer Zeit nach Backnang umgezogen und hat im Frühjahr mit seinem Bruder und Freunden die Wohnung renoviert. Insgesamt waren die Helfer eine Woche vor Ort. Sie sind dabei täglich weggefahren, um zu frühstücken und Material einzukaufen. An keinem Tag sei ein anderes Fahrzeug in der Nähe gestanden. Daher habe er auch keinen Schaden verursacht und sei deshalb völlig überrascht gewesen, als er eine Woche später einen Brief von der Polizei bekommen habe. Er wisse nicht mehr genau, wo sie an dem besagten Tag gefrühstückt und eingekauft haben. Meistens seien sie beim Bäcker in einem Supermarkt gewesen.

Eine Zeugin fotografierte die Situation

Der erste Zeuge, ein Freund des 37-Jährigen, sagte aus, dass er weder einen Unfall bemerkt habe noch wisse, wo sie genau waren, da er sich in Backnang überhaupt nicht auskenne. Auch der zweite Zeuge, der Bruder des Angeklagten, bestätigte dies. Beide wohnen in einem Nachbarkreis, wobei der Freund angab, alle seien mit Zug und Bus gefahren, während der Bruder berichtete, der Angeklagte habe ihn abgeholt. Die Aussagen wurden von einem Dolmetscher direkt übersetzt.

Die dritte Zeugin, eine Anwohnerin, hat zwar den Zusammenstoß selbst nicht beobachtet, jedoch habe sie gesehen, dass das „helle Fahrzeug“ direkt am Stoßfänger des Autos der Geschädigten aufsetzte. Da auf diesem eine Handynummer stand, habe sie dort angerufen und die Situation mit Fotos festgehalten. Diese wurden während der Gerichtsverhandlung gezeigt.

Einspruch gegen den Strafbefehl wird auf die Straffolgen beschränkt

Daraufhin berieten sich Angeklagter und Anwalt, der danach erklärte, dass er den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Straffolgen beschränken wolle. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wurde vom Staatsanwalt als erwiesen angesehen. Der Gutachter bezifferte den Schaden auf insgesamt 1004 Euro. Der Angeklagte hat einen Eintrag im Bundeszentralregister, jedoch keinen einschlägigen.

Unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse wurde er zu 30 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro, also insgesamt 450 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Alle Beteiligten waren mit dem Urteil einverstanden. Auf weitere Rechtsmittel wurde daher verzichtet.

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Erstellt:
24. August 2022, 06:00 Uhr

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