Backnang erinnert an Räumpflicht
Winterdienstpflicht für Anlieger.
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Wenn Schnee liegt, müssen die Anlieger räumen. Symbolfoto: Courtney Chestnut auf Unsplash
Backnang. Straßenanlieger innerhalb geschlossener Ortslagen sind verpflichtet, Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Bei einseitigen Gehwegen sind nur Anlieger auf der Gehwegseite zuständig, teilt die Stadt Backnang mit. Fehlen Gehwege, erstreckt sich die Pflicht auf entsprechende Randflächen der Fahrbahn, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, selbstständige Fußwege und Staffeln. Schnee und Glätte sind auf mindestens einem Meter Breite zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem Gehweg oder am Fahrbahnrand anzuhäufen, Straßenrinnen und -einläufe müssen frei bleiben. Auftaumittel dürfen nur in Ausnahmefällen und in geringstmöglicher Menge verwendet werden.
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Werktags müssen Gehwege bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei erneutem Schneefall oder Glätte bis 21 Uhr ist der Winterdienst unverzüglich und bei Bedarf wiederholt durchzuführen. Die Räum- und Streupflicht ist Teil der Verkehrssicherungspflicht. Bei Unfällen auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen haften die Anlieger. pm
