Backnang und Winnenden planen interkommunalen Windpark im Bereich „Hörnle“

Die Projektpartner Backnang und Winnenden nehmen die Zusammenarbeit auf. Die ersten Windmessungen sollen bereits Anfang 2024 erfolgen.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, dass zwei Prozent der Fläche Deutschlands bis 2032 für Windenergie auszuweisen sind. Foto: Massimo Cavallo - stock.adobe.com

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Das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, dass zwei Prozent der Fläche Deutschlands bis 2032 für Windenergie auszuweisen sind. Foto: Massimo Cavallo - stock.adobe.com

Backnang. Die Städte Backnang und Winnenden planen federführend durch die Stadtwerke Backnang und Winnenden zusammen mit der Hofkammer des Hauses Württemberg (als Eigentümerin der Waldflächen), im Bereich „Hörnle“ einen interkommunalen Windpark als Projektgesellschaft umzusetzen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, dass zwei Prozent der Fläche Deutschlands bis 2032 für Windenergie auszuweisen sind, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen. Entsprechende Flächen sollen selbstverständlich auch im Rems-Murr-Kreis deklariert werden. Im aktuellen Regionalplanentwurf zum Thema Windkraft wird die Eignung und Wirtschaftlichkeit des Standortes „Hörnle“ im Waldgebiet zwischen Backnang und Winnenden (RM18) bestätigt.

Backnangs Oberbürgermeister Maximilian Friedrich begrüßt das Vorhaben. „Wir sind mit allen Projektpartnern davon überzeugt, dass die Windkraft eine wichtige – wenn nicht sogar entscheidende – Rolle bei der Erreichung unserer Klimaziele spielt.“ Nach Ansicht von Jochen Mulfinger, Geschäftsführer der Stadtwerke Winnenden, ist eine enge und partnerschaftliche interkommunale Zusammenarbeit bei einem Infrastrukturvorhaben dieser Größe sinnvoll: „Die beteiligten Partner sind ideal, um das Projekt zielstrebig anzugehen und die wirtschaftlichen Risiken zu minimieren.“

Die angrenzenden Gemeinden sollen an der Projektgesellschaft beteiligt werden

Als erfahrener, regionaler und fachlich anerkannter Projektierer für Windkraftanlagen habe Uhl Windkraft aus Ellwangen für die Projektgesellschaft gewonnen werden können, teilen die Projektpartner mit. Somit sei sichergestellt, dass die notwendige Professionalität in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, die Anlagentechnik und das Verfahrensmanagement gewährleistet sind.

Die an das Projektgebiet angrenzenden Gemeinden Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach wurden im Vorfeld über die Planungen informiert. Zudem wurde ihnen eine Beteiligung an der zu gründenden Projektgesellschaft in Aussicht gestellt. Für die Gemeinde Leutenbach sei noch eine eventuelle Einbeziehung von Gemeindewaldfläche in Prüfung, so die Projektpartner.

Über den Start des Projekts wird Anfang 2024 in den entsprechenden Gremien der Kommunen und Stadtwerke beraten, anschließend soll dieser beschlossen werden. Die Satzung der Projektgesellschaft gewährleistet, dass insbesondere die kommunalpolitischen Entscheidungsgremien sowohl auf die Planung als auch auf den Betrieb weiter Einfluss nehmen können.

Die Windmessungen sollen das gesamte Jahr in Anspruch nehmen

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Die Projektpartner sind sich darin einig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger durch Beteiligungsmodelle unmittelbar von dem wirtschaftlichen Ertrag des Windparks profitieren sollen. Winnendens Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth dazu: „Die Umsetzung eines interkommunalen Windparks im Bereich ‚Hörnle‘ ist eine einmalige Möglichkeit, die Energiewende in öffentlicher Hand voranzutreiben. Nutzen die Kommunen diese Chance nicht, wird sie von privaten Investoren ergriffen und die Kommunen sowie deren Bürgerinnen und Bürger gehen leer aus.“

Auch Thomas Steffen, Geschäftsführer der Stadtwerke Backnang, ist davon überzeigt, dass der Ausbau der Windkraft für die beteiligten Kommunen sowie deren Bürgerinnen und Bürger in aller Regel einen unmittelbaren finanziellen Vorteil schafft. „Bei solchen Projekten handelt es sich um eine klassische Win-win-Situation für alle Beteiligten“, sagt er.

Nach Gründung der Projektgesellschaft werde sich diese mit der Erstellung aller Genehmigungsunterlagen und Gutachten befassen, um anschließend mit der weiteren Planung, der Genehmigung und dem Bau des Windparks zu beginnen, berichten die Projektpartner. Die naturschutzfachlichen Gutachten sowie die für die Planung der Anlagen unerlässlichen Windmessungen im Bereich des geplanten Windparks werden Anfang 2024 starten und das gesamte Jahr in Anspruch nehmen. pm

Das Planungsgebiet RM18

Fläche Der Standort „Hörnle“ (RM18) im Waldgebiet zwischen Backnang und Winnenden grenzt an die Gemeinden Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach. Die Fläche umfasst 29 Hektar.

Umweltschutz Das Vorranggebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet der Zone 3. Erhebliche Beeinträchtigungen sind laut Planung damit eher unwahrscheinlich. Schwierigkeiten könnte dagegen der Rotmilan bereiten. Zudem liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds ist anzunehmen.

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Erstellt:
16. Dezember 2023, 06:00 Uhr

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