Backsteingebäude soll abgerissen werden

Investor plant in der Sulzbacher Bahnhofstraße zwei Neubauten – Bebauungsplan muss für das Projekt geändert werden

Sachs’sches Haus wird das Haus in Sulzbachs Mitte genannt, das Ende des 19. Jahrhunderts gebaut wurde und nun weichen soll. Ein Waiblinger Investor plant dort ein großes Wohngebäude. Der Gemeinderat sieht das kritisch.

Das als Sachs’sches Haus bekannte Gebäude muss einem Neubau weichen. Im Garten entsteht zudem ein Haus mit acht Wohnungen. Foto: U. Gruber

Das als Sachs’sches Haus bekannte Gebäude muss einem Neubau weichen. Im Garten entsteht zudem ein Haus mit acht Wohnungen. Foto: U. Gruber

Von Ute Gruber

SULZBACH AN DER MURR. Das Backsteingebäude Bahnhofstraße 18, in dem sich die Postagentur mit Schreibwarenladen von Enrico Schäfer befindet, soll abgerissen werden und durch ein neues Dreifamilienhaus ersetzt werden. So weit, so gut. Nach den Vorstellungen des Investors aus Waiblingen, der ein benachbartes Gartenrundstück gleich mitgekauft hat, soll aber dahinter noch ein deutlich größeres Wohngebäude entstehen, mit weiteren acht Wohnungen und einer verglasten Verbindung zum vorderen Haus.

Knackpunkt, weshalb die Angelegenheit nicht einfach im Bauausschuss entschieden wurde: Gerade der hintere Teil befände sich in einem Bereich, der nach dem Bebauungsplan von 1951 nicht überbaut werden darf und wäre somit nach dem Baugesetzbuch nicht zulässig. Freilich haben sich die Vorstellungen und Bedürfnisse in den vergangenen 70 Jahren gewandelt, die attraktive Gemeinde im Murrtal ist stetig am Wachsen und die sogenannte Nachverdichtung ist sehr erwünscht, lässt sich doch so die schon vorhandene Infrastruktur ohne großen Mehraufwand nutzen. Dazu aber müsste der vorliegende Bebauungsplan durch den Gemeinderat abgeändert werden.

Der Bauherr bietet an, sich vertraglich mit der Gemeinde zur Übernahme von Planung und Kosten der Erschließung zu verpflichten. In Abstimmung mit den Wünschen der Gemeinde, versteht sich. Neben dem schon sehr konkret ausgearbeiteten vorliegenden Bauplan ein weiterer Köder für die Gemeinderäte. „Kann man denn da die Liquidität prüfen?“, zweifelt Reinhardt Schiller skeptisch an der Finanzierung des Projekts. Leider nicht. Auch die anderen zögern: „Wohn-raum ist schon wichtig. Aber das wird ein gewaltiges Gebäude.“ Nicht höher als die Nachbargebäude allerdings, wie aus der Bauzeichnung ersichtlich. Für die Autos der Parteien ist im Untergeschoss eine Tiefgarage vorgesehen – in gutem Vertrauen auf die Wirksamkeit der neuen Hochwasserschutzmaßnahmen. Die geplante Tiefgarage ist ein weiterer, wichtiger Pluspunkt in der verkehrsbelasteten Bahnhofsgegend. Außerdem soll ein gemeinsamer Aufzug den barrierefreien Zugang zu den zwei Zweizimmer- und den neun Dreizimmerwohnungen ermöglichen.

Das Haus, das weichen soll – in der Bevölkerung als Sachs’sches Haus bezeichnet – wurde Ende des 19. Jahrhunderts nach dem Bau des Bahnhofs (1877/78) im damals beliebten Stil aus Backstein und Fachwerk als Geschäftshaus errichtet. Hochwassersicher im Hochparterre befand sich zuerst das Kaufhaus Mauser, später die Gemischtwarenhandlung Mauch. Nach dem Krieg beherbergte es vorübergehend die Spar- und Darlehenskasse, bis das zerstörte Bankgebäude in der Milchstraße wieder aufgebaut war. In jüngerer Zeit war die Allianz-Agentur Mieter und derzeit befindet sich die genannte Postagentur darin. Die Wohnungen in den oberen Stockwerken stehen inzwischen leer. Bewohnt ist dagegen das Hinterhaus, das ebenso weichen müsste wie die beiden Garagen.

Bei der öffentlichen Sitzung anwesend sind zwei unmittelbare Nachbarn, die erst aus dem Amtsblatt erfahren hatten, was da heute auf der Tagesordnung steht. Der Charakter der Bahnhofstraße solle doch bitte nicht zu sehr verändert werden, wird geäußert und man rechnet mit großen Beeinträchtigungen durch den Bau – sowohl währenddessen als auch danach. Zuletzt entschließt sich der Gemeinderat dann doch einstimmig, einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Auslegung des Plans durchgeführt werden, zu dem sich Betroffene dann äußern können.

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Erstellt:
11. April 2019, 06:00 Uhr

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