Streit um Kletterverbot
Badener Wand – wer stört den Wanderfalken bei der Brut?
Seit drei Jahren ist die beliebte Badener Wand bei Baden-Baden für den Klettersport gesperrt. Jetzt will der Alpenverein das Verbot gerichtlich kippen.

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Der Wanderfalke steht in Deutschland unter Schutz.
Von Eberhard Wein
Stören Klettersportler den Bruterfolg der Wanderfalken an der Badener Wand bei Baden-Baden oder ist in Wahrheit ein räuberischer Uhu für den Schwund von Jungfalken verantwortlich? Um diesen Streit geht es in einem Prozess am Karlsruher Verwaltungsgericht, bei dem am Dienstag die mündliche Verhandlung stattfindet. Dabei hofft der Deutsche Alpenverein (DAV) darauf, dass seine Mitglieder und andere Freizeitsportler endlich an dem beliebten Felsen im Klettergebiet Battert zurückkehren dürfen.
Seit 2022 herrscht an der Badener Wand ein ganzjähriges Betretungsverbot. Es wurde von der Stadt Baden-Baden auf Veranlassung der Naturschutzbehörde im Karlsruher Regierungspräsidium per Allgemeinverfügung erlassen. Der Alpenverein will nun per Klage dieses Verbot kippen und knüpft seine Hoffnungen an eine neue wissenschaftliche Studie.
Alpenverein mit neuem Gutachten
Dessen Ergebnisse legen nahe, dass eben nicht so genannte „anthropogene Störungen“, also eine übermäßige Freizeitnutzung durch den Menschen, dem Familienglück der geschützten Raubvögel entgegenstehen. Vielmehr wird in dem bisher noch unveröffentlichten Papier, das sowohl dem Regierungspräsidium als auch dem Gericht vorliegt, laut dem DAV nachgewiesen, dass der Uhu ein Faktor für den mäßigen Bruterfolg des Wanderfalken sein dürfte.
Der Eulenvogel gilt als natürlicher Feind des Wanderfalken. Sein Vorkommen als Beutegreifer könne im Klettergebiet Battert durch das Gutachten als gesichert gelten. „Somit ergibt sich eine völlig andere Situation als vom Regierungspräsidium dargestellt“, stellt der baden-württembergische DAV-Geschäftsführer Kai Helmle fest.
Das Regierungspräsidium gibt sich bisher allerdings uneinsichtig. Vor einem Monat hatte es in einer Mitteilung den Erfolg der Brutsaison 2025 analysiert. Im zweiten Jahr in Folge sei ein Jungwanderfalke an der Badener Wand flügge geworden. „Die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz hat den Ausflug des kräftigen Jungfalkens am 3. Juni 2025 erfasst. Das Tier unternimmt seither schon Flüge im Bereich der Badener Wand und Umfeld“, stellte die Behörde zufrieden fest.
Ein halbes Jahr brüten, ein halbes Jahr klettern
Der DAV sieht darin hingegen einen eher mäßigen Bruterfolg. Nachdem im ersten Jahr der Sperrung überhaupt kein Jungvogel ausgeflogen sei, ergebe sich in den vergangenen drei Jahren ein Brutergebnis von durchschnittlich 0,7 Jungvögeln pro Saison. „Das entspricht ziemlich genau dem Brutergebnis als nur ein temporäres Kletterverbot gegolten hatte“, sagte Helmle.
In den Jahren 2008 bis 2022 war jeweils während der Balz- und Brutzeit der Wanderfalken der Felsen abgesperrt gewesen. Der DAV will dahin zurück. Man unterstütze eine Sperrung jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Juli, wie sie landes- und bundesweit üblich und auch am Badener Felsen erfolgreich praktiziert worden sei. Damals hatten die Klettersportler des DAV jeweils selbst die Absperrbänder angebracht.