Bauplätze in Althütte: 260 Euro pro Quadratmeter sind genug

Sieben Bauplätze werden im Baugebiet Buchenwäldle in Althütte entstehen, das bis Mitte nächsten Jahres erschlossen wird. Interessenten können bis einschließlich 29. Oktober ihre Bewerbung im Rathaus einreichen. Beim Preis muss der Bürgermeister Abstriche hinnehmen.

Das kleine Baugebiet Buchenwäldle (rote Umrandung), im Osten von Althütte gelegen, wird im westlichen Teil begrenzt durch die Straße „In der Stöck“ (oben) und im nördlichen Teil vom Strümpfelbachweg (rechts). Archivfoto und Grafik: F. Muhll

Das kleine Baugebiet Buchenwäldle (rote Umrandung), im Osten von Althütte gelegen, wird im westlichen Teil begrenzt durch die Straße „In der Stöck“ (oben) und im nördlichen Teil vom Strümpfelbachweg (rechts). Archivfoto und Grafik: F. Muhll

Von Annette Hohnerlein

Althütte. „Es geht alles fair, öffentlich und transparent zu“, verkündete Bürgermeister Reinhold Sczuka in der jüngsten Gemeinderatssitzung, als es um die Ausschreibung der Bauplätze und die Festlegung der Preise ging. Alle Bewerbungen, die bis einschließlich 29. Oktober eingehen, würde man unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung nach dem Bewertungsschema der Gemeinde einstufen, das seit Dezember 2019 gilt. Demnach gibt es Punkte für minderjährige Kinder, ehrenamtliches Engagement und bisherige Wohnzeit in der Gemeinde (siehe Infokasten). Falls nach dem Stichtag noch Plätze zu haben sind, werden diese in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben. Sczuka geht jedoch nicht davon aus, dass es dazu komme; es seien schon viele Anfragen eingegangen.

Interessenten können sich gegen eine Gebühr von 2000 Euro ein Baugrundstück für drei Monate verbindlich reservieren lassen. Während dieser Zeit ist das Grundstück für andere Bewerber gesperrt. Wird der Bauplatz innerhalb dieser Frist erworben, wird die Reservierungsgebühr als Vorauszahlung vom Kaufpreis abgezogen. Wird das Grundstück nicht erworben, vereinnahmt die Gemeinde die Gebühr ohne weitere Gegenleistung.

„Die Leute ausnehmen, das geht zu weit“

In diesen Punkten war man sich im Gemeinderat einig. Dagegen stieß der Vorschlag der Verwaltung, für den Quadratmeter voll erschlossenen Baugrund 300 Euro zu verlangen, bei den Räten auf Widerstand. Reinhard Pfeil von der Freien Wählervereinigung fand deutliche Worte: „Wenn die Gemeinde als Preistreiber auftritt, ist das nicht gut. Die Leute ausnehmen, das geht zu weit.“ Sein Fraktionskollege Peter Heinle stimmte ihm zu und schlug vor: „Wir sollten fair bleiben und 260 Euro verlangen.“ Matthias Schaal von der Bürgerliste verwies auf den Bodenrichtwert von 240 Euro und erinnerte daran, dass im Baugebiet Schillerstraße, das zentraler liegt, die Grundstücke für 260 Euro pro Quadratmeter verkauft wurden. Bürgerliste-Rätin Ute Wendel befürchtete, dass ein zu hoher Grundstückspreis vor allem junge Menschen vom Bauen abhalten würde, zumal die Hochbaukosten derzeit schwierig zu kalkulieren seien. In die gleiche Richtung argumentierte auch Gabriele Gabel vom Forum Althütte 2000 und betonte, dass die Schaffung von Wohnraum eine der zentralen Zukunftsaufgaben sei. „260 Euro sind auch schon viel“, so ihre Einschätzung.

In der Sitzungsvorlage hatte die Verwaltung den Preisvorschlag von 300 Euro mit gestiegenen Kosten, der schönen Lage des Gebiets und den höheren Grundstückspreisen im Umland begründet. Außerdem erläuterte Sczuka, dass die Gemeinde mit der Schaffung von Wohngebieten an ihre Grenzen kommt: „Wir können nicht mehr viel nach außen gehen; kleinere Abrundungen sind eher möglich.“ Als sich jedoch abzeichnete, dass er für seinen Vorschlag keine Mehrheit im Gemeinderat finden würde, kam er dem Gremium entgegen: „Alle Argumente sind nachvollziehbar. Wir können mit 260 Euro leben.“ Dieser Preis wurde dann am Ende einstimmig beschlossen.

Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Althütte

Rückkauf Die Einbringer von Grundstücken haben das Recht, einzelne Baugrundstücke zurückzuerwerben. Sie haben Vorrang gegenüber allen anderen Bewerbern. Beim Kaufpreis gibt es keine Vergünstigung.

Bewertungsschema Die Gemeinde verteilt die Plätze nach Punkten mit folgendem System:

Dauer der Wohnzeit in der Gemeinde (es zählt bei Paaren derjenige, der länger in der Gemeinde wohnt); maßgeblich ist der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsplatz in der Gemeinde:

pro Jahr drei Punkte.

Verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaft oder Alleinerziehende: zehn Punkte.

Anzahl der minderjährigen Kinder: pro Kind 20 Punkte.

Besonderes Engagement: Für ein langjähriges Ehrenamt seit mindestens fünf Jahren innerhalb eines Althütter Vereins, einer gemeinnützigen Organisation oder Kirche sowie besondere ehrenamtliche Verdienste für die Gemeinde: zehn Punkte. Die bloße Zugehörigkeit ist nicht ausreichend.

Es besteht bereits Eigentum an einem Baugrundstück oder Wohneigentum: minus zehn Punkte.

Bewerber, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits einen gemeindeeigenen Bauplatz erhalten haben: minus zehn Punkte.

Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

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Erstellt:
6. Oktober 2021, 06:00 Uhr

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