Gericht urteilt Ende August über Bayerns Grenzpolizei

dpa München. Bayern geht mit ihrer Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Die Grünen im bayerischen Landtag sehen darin einen Verfassungsverstoß. Doch wer hat Recht? Darüber urteilt im August der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Kirchdorf Dokumente von Autofahrern. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archiv

Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Kirchdorf Dokumente von Autofahrern. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archiv

Verstößt die bayerische Grenzpolizei in ihrer derzeitigen Form gegen die Verfassung? Darüber wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 28. August entscheiden, wie Gerichtspräsident Peter Küspert nach einer mündlichen Verhandlung in München bekanntgab.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Klage der Grünen im bayerischen Landtag, die in der Wiedereinführung dieser Grenzpolizei vor zwei Jahren einen schweren Verfassungsverstoß sehen. Denn für die Kontrolle der deutschen Außengrenzen sei allein die Bundespolizei zuständig.

„Für uns ist es eine verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit“, sagte der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol. Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion sehen das anders und betonen unter anderem, die bayerische Grenzpolizei werde ausschließlich in Abstimmung mit der der Bundespolizei tätig. Deren Kompetenzen würden dadurch also nicht verletzt.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst.

Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen etwa über die Balkanroute als Teil der Landespolizei wieder eingeführt und umfasste zunächst rund 500 Beamte. Bis 2023 plant das Innenministerium mit 1000.

© dpa-infocom, dpa:200810-99-106268/3

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Erstellt:
10. August 2020, 05:47 Uhr

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