NSU-Terror
Beate Zschäpe im Aussteigerprogramm – Ombudsfrau äußert Zweifel
NSU-Terroristin Beate Zschäpe nimmt an einem Aussteigerprogramm teil. Ombudsfrau Barbara John und Hinterbliebene bezweifeln eine echte Abkehr vom Rechtsextremismus.

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Hat sich NSU-Terroristin Beate Zschäpe vom Rechtsextremismus abgewandt? Zweifel daran bleiben (Archivfoto).
Von red/epd
Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, bezweifelt die Abkehr der Terroristin Beate Zschäpe vom Rechtsextremismus. John verwies in der in Berlin erscheinenden „tageszeitung“ (online/Mittwoch) darauf, dass Zschäpe im NSU-Prozess jahrelang geschwiegen habe, ohne an der Aufklärung mitzuwirken. Am Dienstag hatte Zschäpes Anwalt bekannt gemacht, dass die Inhaftierte an einem Aussteigerprogramm teilnimmt.
„Mit der Aufnahme in ein Aussteigerprogramm bereitet Zschäpe ihre vorzeitige Haftentlassung vor“, sagte John. Sie kritisierte, dass die Opfer des NSU-Terrors derzeit kein Recht hätten, zu einer Haftentlassung von Zschäpe angehört zu werden. Dies stelle ihr zufolge eine „weitere Demütigung der Hinterbliebenen und Überlebenden des Terrors“ dar.
Beate Zschäpe sitzt seit 2011 in Haft
Auch die Nebenklage-Anwältin der Familie des Nürnberger NSU-Opfers Enver Simsek, Seda Basay-Yildiz, hatte zuvor im Bayerischen Rundfunk die Aufnahme Zschäpes als rein taktischen Schritt bewertet.
Die 50-Jährige bildete mit den Thüringer Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den NSU, der von 2000 bis 2007 Morde neun Personen mit Migrationshintergrund und einer Polizistin verübte. Zschäpe sitzt seit 2011 in Haft, 2018 war sie zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt. Allerdings kann das Gericht eine Mindestverbüßungsdauer festlegen. Nach deren Ablauf kann ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden.