Beim Enkeltrick auf frischer Tat ertappt

33-Jährige wird wegen versuchten bandenmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt

Beim Enkeltrick auf frischer Tat ertappt

© Peter Steffen

Von Lorena Greppo

BACKNANG/MURRHARDT. Mit ihrer Dolmetscherin sprach die Angeklagte über das, was ihr blühen könnte. Bleibt sie in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd? Darf sie dort Besuch empfangen? Die 33-jährige US-Amerikanerin hatte viele Fragen. Die Dolmetscherin riet, erst einmal das Urteil abzuwarten. Am Backnanger Amtsgericht musste die gelernte Kosmetikerin aus New York sich wegen zwei Vorfällen verantworten. Beide Male ging es um einen Enkeltrickbetrug. Einmal war er erfolgreich, eine 88-Jährige aus dem Ruhrgebiet wurde so im Januar um Geld und Schmuck im Wert von etwa 15000 Euro betrogen. Kurz darauf sollte ein Mann in Murrhardt nach der gleichen Masche abgezockt werden. Nur fiel der nicht darauf rein, sondern verständigte die Polizei.

Den versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Murrhardter Fall sah das Gericht als erwiesen an und verurteilte die 33-Jährige gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Den Fall im Ruhrgebiet hingegen könne man der Frau nicht zweifelsfrei nachweisen. Zwar hatte die betrogene Seniorin im Gerichtssaal angegeben, die Angeklagte mit 100-prozentiger Sicherheit als die Geldbotin erkannt zu haben. Bei ihrer Aussage auf dem Polizeirevier zuvor war sie diesbezüglich aber nicht ganz so sicher gewesen.

Die Begegnung im Januar dauerte nur zwei oder drei Minuten, die Botin war dick eingemummelt und die 88-Jährige stand unter großer Anspannung. Schließlich hatte ein Anrufer sich als ihr Enkel ausgegeben, der in einer Notlage sei und ausgelöst werden müsse. „Wie gut kann da die Aufmerksamkeit sein?“, fragte die Vorsitzende Richterin. Zudem hatte das Opfer ausgesagt, die Betrügerin habe akzentfrei Deutsch gesprochen. Die Angeklagte ist aber US-Amerikanerin, war erst kurz vor ihrer Festnahme nach Deutschland gekommen. „Wir können nicht ausschließen, dass es jemand anderes war, eine Frau, die der Angeklagten einfach sehr ähnlich sieht“, begründete die Richterin den Freispruch in diesem Fall. Auch die Angeklagte hatte mehrfach beteuert, nichts mit dem Betrug an der Seniorin zu tun zu haben.

So zweifelhaft ihre Täterschaft im einen Fall war, so klar war sie im anderen. Ein Murrhardter erhielt einen Anruf eines vermeintlichen Verwandten. Dieser gab an, eine Eigentumswohnung kaufen zu wollen und dafür noch 40000 Euro zu benötigen. Ob er nicht aushelfen könne, wurde der Murrhardter gefragt. Ja, sagte dieser. Er müsse aber zuerst mit der Bank sprechen. Glücklicherweise hatte der Angerufene zu diesem Zeitpunkt längst Lunte gerochen.

Das Verhalten der Frau war professionell und eingespielt

Er rief die Polizei hinzu, hielt aber den Anschein aufrecht, dass er seinem vermeintlichen Verwandten das Geld besorgen wolle. Gemeinsam mit den Beamten stellte der Mann den Betrügern also eine Falle, die zuschnappte, als eine 33-jährige Botin das versprochene Geld abholen wollte. „Mrs. Smith“, wie sie sich vorstellte, trat ins Haus und fragte nach „money“. Die Beamten, die sich im Nebenzimmer versteckt hatten, traten in Erscheinung und nahmen die Frau fest.

Ja, sie habe dieses Verbrechen begangen, gab die Angeklagte unter Tränen zu. „Ich schäme mich“, ließ sie über ihre Dolmetscherin mitteilen. Sie sei auch bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ihre Erklärung, sie habe den Botengang für einen Freund erledigt, aber nicht gewusst, was sich im Hintergrund abspielte, nahm ihr das Gericht dann aber nicht ab. „Das halten wir für unglaubhaft“, so die Richterin. Auch ging das Gericht – anders als vom Verteidiger geschildert – nicht davon aus, dass es sich um eine einmalige Tat gehandelt habe. Professionell und eingespielt sei das Verhalten der 33-Jährigen in Murrhardt gewesen. „Sie hat das offenbar nicht zum ersten Mal gemacht.“ Zu ihren Gunsten sei gewertet worden, dass sie in Deutschland keine Vorstrafen hat und in der Bande wohl „eher ein unteres Rädchen im Getriebe war“. Aber sie habe einen sehr hohen Geldbetrag ergaunern wollen und dabei ausgenutzt, dass das Opfer älter und so vermeintlich arg- und wehrlos war. „Hier ist eine hohe Freiheitsstrafe erforderlich.“

Mit dem Strafmaß übertraf das Gericht sogar die Forderung des Staatsanwalts. Er hatte für diese Tat zwei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte sich nicht auf eine Dauer der Strafe festgelegt, hatte aber eine Aussetzung auf Bewährung gefordert. Die verurteilte Betrügerin, die während des Prozesses immer wieder geweint hatte, nahm das Urteil vergleichsweise gefasst auf. Ihr schien vor allem wichtig zu sein, dass ihr sechsjähriger Sohn sie besuchen kann.

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Erstellt:
17. August 2019, 06:00 Uhr

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