Beistand für jugendliche Straftäter

Die Jugendgerichtshilfe bekommt die Ermittlungsakten zuerst. In vielen Fällen kann dann schon ein Strafprozess verhindert werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass der Täter oder die Täterin Einsicht zeigt. Das ist wiederum nicht immer der Fall.

Beistand für jugendliche Straftäter: Larissa Kohberger (links) und Sabine Gerner im Gerichtssaal des Backnanger Amtsgerichts. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Beistand für jugendliche Straftäter: Larissa Kohberger (links) und Sabine Gerner im Gerichtssaal des Backnanger Amtsgerichts. Foto: A. Becher

Von Hans-Christoph Werner

Backnang. Im zweiten Stock des Backnanger Gesundheitszentrums hat sich das Kreisjugendamt mit den verschiedensten Diensten eingerichtet. Unter anderem mit der Jugendgerichtshilfe (JGH). Menschen, auch junge, geraten auf die schiefe Bahn. Da brauchen sie andere, die ihnen helfen, wieder ins rechte Fahrwasser zu kommen. Mit der JGH ist solche Unterstützung zur Institution geworden.

Alles, was bei Erwachsenen vorkommt, kommt auch bei jungen Menschen vor. Da fährt einer mit der S-Bahn, ohne eine Fahrkarte zu lösen. Und prompt kommt der Kontrolleur. Im Drogeriemarkt lässt ein anderer den Parfümtester in der Jackentasche verschwinden. Aber der Ladendetektiv hat’s beobachtet. Ein Dritter bedenkt die Polizisten, die ihn kontrollieren, mit unflätigen Ausdrücken. Beleidigung oder gar Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird notiert. Ein Vierter versetzt im Streit dem anderen einen Kinnhaken. Tatbestand: Körperverletzung.

Den Vorfall auf demkleinen Dienstweg aus der Welt schaffen

Dies und anderes: Die Polizei nimmt’s auf, befragt Täter und Beteiligte, fertigt Protokolle und leitet die Sache weiter, zur Staatsanwaltschaft. Sofern nicht gravierende Straftaten vorliegen, sendet Letztere die Ermittlungsakten an die JGH. Dieses Weiterreichen der Ermittlungsakten ist der Versuch, die vorgefallene Sache wieder aus der Welt zu schaffen. Sozusagen auf dem kleinen Dienstweg. Sabine Gerner, seit neun Jahren bei der Jugendgerichtshilfe tätige Diplom-Pädagogin, liest die Ermittlungsakten gründlich, schreibt dann einen Brief an den Täter und bittet zum Gespräch. Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren sind auch die Eltern Adressaten. Im Allgemeinen wird dieser Einladung Folge geleistet.

Es muss als eine hohe Kunst der Gesprächsführung erachtet werden, wenn diese Gespräche dann zu einem Ergebnis führen. Die Sache, die vorgefallen ist, so das Ziel, soll wieder ausgebügelt werden. Eine einmalige Chance, vor allem für die jugendlichen Straftäter. Führt das Gespräch zu einem passablen Ergebnis – die JGH berichtet der Staatsanwaltschaft – wird die Angelegenheit vielleicht von der Staatsanwaltschaft zur Seite gelegt. Ein Strafprozess mit all seinen Begleiterscheinungen kommt nicht zustande.

Was könnte man tun,um die Sache wiedergutzumachen?

Natürlich ist bei den Gesprächen, die Sabine Gerner mit den Tätern führt, auch deren Fantasie gefragt. Was könnte man tun, um die Sache wiedergutzumachen? Sich entschuldigen? Die gestohlenen Dinge zurückgeben? Eine Wiedergutmachung anbieten? Wie deutlich machen, dass das nie mehr vorkommen soll? Sanft, aber auch bestimmt greift Sabine Gerner das auf, was von den jungen Menschen als Vorschlag kommt. Aber in der Hinterhand hat die Pädagogin auch eine Liste dessen, was sich über die Jahre bewährt hat. Wer mit einem Joint in der Tasche erwischt wurde, lässt sich am besten von den Fachleuten der Drogenberatung etwas sagen. Der Verkehrsrowdy tut gut daran, Beratungsstunden bei einem Verkehrspsychologen zu nehmen. Wer einen anderen an Leib und Leben geschädigt hat, macht sich zu dem Geschädigten auf den Weg. Zu hören, wie der Geschädigte sich gefühlt hat, kann die Augen öffnen.

Allseits bekannt ist eine sogenannte Arbeitsauflage. Das heißt: für irgendeine soziale Institution ist man unentgeltlich für einige Stunden tätig. Beliebt sei dieser Weg, so Sabine Gerner. Aber manchmal ist das zu einfach. Die Diplom-Pädagogin will, dass sich beim Täter „was bewegt, er soll dazulernen, sich was überlegen. Letztendlich geht es um eine Verhaltensänderung, etwas zu finden, was verhältnismäßig ist und eine Wirkung hat.“ Und so gibt sie manchmal den jungen Menschen auf, etwas zu Papier zu bringen, einen Aufsatz zu schreiben. Gerade bei denen, die das auf Anhieb nicht mögen. Und die Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen. Vor allem Mädchen wählen gern diese Lösung. Da schreibt man zum Beispiel über die „rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Ladendiebstahl“ oder die „Möglichkeiten, sich dem Gruppendruck entziehen“.

Auch wenn für diese „pädagogischen Gespräche“ von der JGH im Allgemeinen nur 30 Minuten veranschlagt werden, es können sich, wenn entsprechende Gesprächsbereitschaft vorhanden ist, gute Lösungen ergeben. Lösungen, die für den Täter passen. Denn es bleibt nicht aus, dass beim pädagogischen Gespräch auch der individuelle Hintergrund des einzelnen Klienten angeschaut wird. Und das, was vielleicht die Tat begünstigt hat. Die persönliche Begegnung mit dem jungen Menschen sagt mehr als die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Überwiegend positiv, sagt Sabine Gerner, verlaufen die Gespräche. „Selten sind die Leute, die unangenehm auftreten.“ Ja und auch das kommt vor, dass sich junge Menschen im Nachgang zum Gespräch und wenn die Sache zu den Akten gelegt wurde, bei Sabine Gerner bedanken.

Das Jugendstrafrecht lässteine größere Milde im Urteil erwarten

Natürlich gibt es auch gravierendere Straftaten, bei denen es dann unausweichlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber auch hier hat sich die Jugendgerichtshilfe vorher durch ein persönliches Gespräch einen Eindruck vom Täter verschafft. Und wird dann auch im Strafprozess gehört. Höchst ernst genommen wird von den Jugendrichtern die Einschätzung der JGH, ob nun im konkreten Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet werden soll. Letzteres lässt eine größere Milde im Urteil erwarten.

Schnelles Handeln ist für die JGH geboten, wenn für den jugendlichen Täter Untersuchungshaft droht. Denn diese wäre ein einschneidendes Erleben. Im Gespräch mit dem Haftrichter versucht man eine andere Lösung zu finden. Und wenn der junge Mensch dennoch einsitzen muss, so nimmt sich die Jugendgerichtshilfe seiner an und leistet oder organisiert eine Betreuung.

Um die Wege kurz zu halten und nah bei den Menschen zu sein, so erklärt Falk Auktor, der Leiter der JGH, sind die Mitarbeiter an drei Standorten im Rems-Murr-Kreis präsent: In Schorndorf, in Backnang und in Waiblingen. Sechs Mitarbeiter nehmen sich der Fälle an. Und wer die Aushänge am Backnanger Amtsgericht studiert, dem wird auffallen, dass nahezu an jedem Mittwoch gegen jugendliche Straftäter verhandelt wird. Das daraus nicht zwei Verhandlungstage werden, das ist dem engagierten Einsatz der Mitarbeiter der JGH zu verdanken.

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Erstellt:
13. September 2021, 11:30 Uhr

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