Netflix-Preiserhöhung unzulässig:

Bekommt man jetzt Geld zurück?

Netflix hat in den letzten Jahren seine Preise stetig erhöht. Ein aktuelles Urteil erklärt die Preiserhöhungen für rechtswidrig. Aber kann man nun Gelder zurückfordern? Die aktuelle Lage im Überblick.

Netflix hat jahrelang Preise erhöht - doch nicht immer rechtmäßig. Erfahren Sie, wann Sie Geld zurückfordern können und worauf Sie achten sollten.

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Netflix hat jahrelang Preise erhöht - doch nicht immer rechtmäßig. Erfahren Sie, wann Sie Geld zurückfordern können und worauf Sie achten sollten.

Von Matthias Kemter

Netflix hat seine Abo-Gebühren seit 2014 schrittweise erhöht. Während ein Standard-Abo zu Beginn 8,99 Euro kostete, zahlen Kundinnen und Kunden inzwischen 13,99 Euro. Dabei hatte Netflix in seinen AGB festgelegt, dass Preiserhöhungen einseitig erfolgen dürfen, ohne Zustimmung der Nutzer. Diese Klausel wurde bereits 2021 vom Landgericht Berlin für unzulässig erklärt. Das Kammergericht Berlin bestätigte das Urteil 2023. Nun hat das Landgericht Köln in einem weiteren Fall entschieden: Selbst wenn Nutzer der Preiserhöhung zugestimmt haben, könne die Zustimmung unwirksam sein - insbesondere, wenn sie über sogenannte Pop-up-Fenster erfolgt sei, die keine echte Vertragsänderung vermitteln.

Urteil mit Signalwirkung – aber (noch) keine Garantie

Im konkreten Fall sprach das Gericht einem Kunden rund 200 Euro Rückzahlung zu. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 6 S 114/23), stellt aber bislang eine Einzelentscheidung dar. Ob andere Gerichte ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen, bleibt offen. Dennoch: Wer in den letzten Jahren Preiserhöhungen widersprochen oder gar keine Zustimmung abgegeben hat, könnte gute Chancen auf Rückerstattung haben. Test.de und die Rechtsanwaltsgesellschaft WBS.Legal stellen bereits entsprechende Musterschreiben zu Verfügung, mit denen eine Erstattung gefordert werden kann.

Was können betroffene Netflix-Kunden tun?

Verbraucher, die glauben, unrechtmäßig höhere Gebühren gezahlt zu haben, sollten laut test.de:

  • Ihre eigenen Netflix-Rechnungen prüfen: Wann wurde das Abo abgeschlossen, wie hoch waren die Preise ursprünglich und wann wurde wie viel mehr gezahlt?
  • Nachweisen, dass keine ausdrückliche Zustimmung zur Preiserhöhung vorliegt. Über das Kundenkonto (www.netflix.com/account/getmyinfo) lassen sich gespeicherte Daten abfragen.
  • Ein Forderungsschreiben an Netflix senden. Dieses sollte zunächst per E-Mail oder Chat an Netflix übermittelt werden. Bleibt eine Reaktion aus, empfiehlt sich ein Einschreiben.

Wichtig: Zahlungen bis zum 31. Dezember 2021 gelten als verjährt. Forderungen für danach gezahlte Beiträge könnten dagegen noch erfolgreich geltend gemacht werden.

Fazit

Das Urteil aus Köln bietet eine neue rechtliche Grundlage, um überhöhte Netflix-Gebühren zurückzufordern - auch wenn zuvor scheinbar zugestimmt wurde. Ob sich diese Rechtsauffassung bundesweit durchsetzt, bleibt abzuwarten.

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Erstellt:
21. Mai 2025, 09:10 Uhr

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