Beleidigung bei Fußballspiel: Wegen Volksverhetzung verurteilt

Ein 32-jähriger Fußballfan hat einen Balljungen rassistisch beleidigt. Das Amtsgericht zieht Konsequenzen.

Der 32-jährige Fan der Offenbacher Kickers musste sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Symbolfoto: S. Hyun Cho/Pixabay

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Der 32-jährige Fan der Offenbacher Kickers musste sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Symbolfoto: S. Hyun Cho/Pixabay

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Wegen Volksverhetzung wurde ein 32-jähriger Fan der Offenbacher Kickers (OFC) vom Amtsgericht Backnang zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre.

Dem Angeklagten, einem 32-jährigen Anhänger der Kickers aus dem Raum Würzburg, wird vorgeworfen, während eines Spiels der Offenbacher Kickers gegen die SG Sonnenhof Großaspach im November 2021 einen dunkelhäutigen Balljungen rassistisch beleidigt zu haben. Das Ganze soll sich am Ende des Spiels, etwa ab der 80. Minute, zugetragen haben.

Die Frage, die in der Verhandlung wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung geklärt werden musste: Waren es „nur“ Beleidigungen, die in der „hitzigen Atmosphäre des Spiels“ fielen, oder waren es rassistische Äußerungen?

Da am ersten Verhandlungstag der Geschädigte sowie zwei weitere Zeugen, szenekundige Beamte des OFC, nicht anwesend sein konnten, wurde die Hauptverhandlung am 25. April fortgesetzt.

Der Angeklagte räumte ein, in der sehr angespannten Situation – der OFC lag mit 3:2 zurück – auf den Zaun geklettert zu sein und teilweise „schlimme Beschimpfungen“ in Richtung gegnerische Mannschaft ausgestoßen zu haben. Rassistische Beleidigungen gegen den Balljungen habe er jedoch nicht geäußert.

Der Richter sah keinen Anlass, an den Aussagen der Zeugen zu zweifeln

Zwei seiner Begleiter zum Spiel im November 2021 betonten am ersten Prozesstag übereinstimmend, dass sie zwar Beleidigungen, jedoch keine rassistischen Ausdrücke gehört hätten. Ein Polizeibeamter aus Backnang und der szenekundige Beamte aus Hessen sagten jedoch aus, dass es sich eindeutig um rassistische Äußerungen gehandelt habe, die mit dem eigentlichen Spielverlauf nichts mehr zu tun hatten. Die Identifizierung des 32-Jährigen erfolgte zum einen über eine Videoaufzeichnung und zum anderen durch die persönliche Ansprache der hessischen Beamten. Der alkoholisierte Angeklagte sei jedoch nicht zu bremsen gewesen.

Der Richter sah keinen Anlass, an den Aussagen der Zeugen zu zweifeln, auch wenn der Angeklagte mehrfach versuchte, die eindeutige Zuordnung der Äußerungen zu seiner Person infrage zu stellen.

Der 32-jährige Kickers-Fan, von Beruf Straßenbauer, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat drei Einträge im Bundeszentralregister wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung. Diese liegen jedoch schon gut zwei Jahre zurück, eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gab es bisher noch keine. Daher wurde der Angeklagte zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten und der Geldbuße von 3000 Euro verurteilt. Der Bewährungszeitraum beträgt, wie schon erwähnt, drei Jahre. Die Unterhaltszahlungen für zwei Kinder wurden bei der Höhe der Geldstrafe berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt:
27. April 2022, 06:00 Uhr

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