Berufsfischer für Verbot von Fischzucht im Bodensee

dpa/lsw Meersburg. Ist eine Felchenzucht mit Netzgehegen im Bodensee sinnvoll? Oder sind die Risiken für Umwelt und Tiere zu groß? Der Streit um eine mögliche Aquakultur im Bodensee geht weiter - auch zu Corona-Zeiten.

Fischer fahren in ihrem Fischerboot auf dem Bodensee. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Fischer fahren in ihrem Fischerboot auf dem Bodensee. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Der Verband Badischer Berufsfischer hat sich für ein gesetzliches Verbot von Netzgehegen für die Fischzucht im Bodensee ausgesprochen. Es gebe bereits verbindliche Richtlinien der Internationalen Gewässerschutzkommission (IGKB), nach der solche Anlagen im Bodensee und seinen Zuflüssen nicht zugelassen werden sollten, betonte die Vorsitzende des Verbandes, Elke Dilger. „Um dauerhaft Klarheit herzustellen, fordern wir ein gesetzliches Verbot zum Schutz des Bodensees.“

Die Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“ will als Pilotprojekt bis zu vier Netzgehege im Bodensee installieren. Hintergrund der Pläne sind die seit Jahren sinkenden Erträge der Berufsfischer am Bodensee. Die Gruppe hatte im Herbst vergangenen Jahres beim Landratsamt Konstanz einen Antrag für eine Aquakultur in der Entwurfsfassung vorgelegt. Bislang gebe es aber auch aufgrund der Corona-Pandemie noch keine neuen Entwicklungen, sagte der Vorsitzende der Genossenschaft, Martin Meichle.

Die Mehrheit der Berufsfischer am Bodensee lehnt eine Aquakultur dagegen ab, ebenso wie mehrere Umwelt- und Naturschutzverbände. Sie befürchten unter anderem die Übertragung von Krankheiten auf den Wildbestand. „Falls Baden-Württemberg Fischmast-Anlagen im See erlauben sollte, sind Nachahmer zu befürchten, mit unübersehbaren Folgen für ein einzigartiges Biotop und das Trinkwasser“, teilten die Berufsfischer mit. Sinnvoller sei es, die Lebensbedingungen für Wildfische im See zu verbessern, damit die Bestände wieder zunähmen. Unterstützt werden die Fischer in ihren Forderungen unter anderem vom Schweizerischen Berufsfischerverband und der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Bodensee-Fischereivereine.

Aber ist ein Verbot gesetzlich überhaupt möglich? „Einzelfallgesetze sind untypisch und verfassungsrechtlich kritisch zu sehen“, sagte eine Sprechern des Umweltministeriums. Es gebe keinen Anlass, davon auszugehen, dass das bestehende Wasserrecht unzureichend sei, um die mit einem solchen Vorhaben verbundenen Fragen aufzuarbeiten. „So wäre für das Vorhaben in jedem Fall ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.“ Die Behörde steht Aquakulturen in Netzgehegen kritisch gegenüber, da aus Sicht des Ministeriums viele Fische auf engem Raum auch viele Nährstoffe ausscheiden und damit das Wasser verunreinigen würden.

Das Agrarministerium ist dagegen grundsätzlich offener: „Anders als in der Vergangenheit liefert der Bodensee heute nur noch einen Bruchteil der nachgefragten heimischen Fischmenge. In der Konsequenz werden diese importiert, was ökologisch fragwürdig erscheint“, sagte ein Sprecher. Die Aquakultur von Felchen in Netzgehegen im Bodensee-Obersee könne eine Alternative sein. Dazu seien auch fachliche Grundlagen von der Fischereiforschungsstelle und einem norwegischen Forschungsinstitut erarbeitet worden. Ein entsprechender Antrag müsse jedoch durch die zuständige Behörde - in diesem Fall das Landratsamt - geprüft werden.

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Erstellt:
22. März 2020, 08:05 Uhr

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