Anschlag in Straßburg
Berufungsprozess um Helfer beginnt
Bei dem Anschlag während des Straßburger Weihnachtsmarkts 2018 tötete ein Islamist fünf Menschen. Ein Mann, der dem Täter Waffen beschafft hat, steht nun erneut vor Gericht.
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Das Standbild aus einem Video zeigt Rettungswagen am Straßburger Weihnachtsmarkt. (Archivbild)
Von red/dpa
Mehr als sieben Jahre nach dem tödlichen Terroranschlag während des Straßburger Weihnachtsmarkts rollt ein Berufungsgericht das Verfahren um einen Helfer des Täters neu auf. Der 44-Jährige hatte dem Angreifer Waffen beschafft. In erster Instanz war er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen ging der Angeklagte von der Elfenbeinküste in Berufung.
Islamist tötete bei Anschlag fünf Menschen
Bei dem Anschlag waren 2018 fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. Der Islamist Chérif Chekatt hatte am Abend des 11. Dezember im vorweihnachtlichen Trubel in Gassen und auf Plätzen Menschen mit einer Schusswaffe und einem großen Messer angegriffen. Es kam zu einem Schusswechsel mit den zum Schutz des Weihnachtsmarkts eingesetzten Militärkräften. Chekatt gelang zunächst die Flucht. Zwei Tage später wurde er nach einer Großfahndung im französisch-deutschen Grenzgebiet bei einem Schusswechsel mit Beamten in Straßburg getötet.
Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Chekatt hatte dem IS in einem Video seine Treue geschworen. Er war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Der vielfach vorbestrafte Angreifer mit nordafrikanischen Wurzeln soll sich im Gefängnis radikalisiert haben und war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt.
Was wusste der Angeklagte über Radikalisierung und Terrorplan?
Ab dem Morgen (10.00 Uhr) befasst sich ein Pariser Gericht nun erneut mit der Rolle des Helfers. Dass er dem späteren Täter eine Waffe beschafft hat, steht außer Frage. Der Angeklagte meint aber, von der Radikalisierung Chekatts nichts gewusst zu haben. Den Kontakt zu dem Islamisten stellte er als eher oberflächlich dar. Er habe gedacht, der Mann wolle die Waffe, um einen Raub zu begehen oder Angst einzuflößen.
In erster Instanz war der Waffenlieferant noch wegen Komplizenschaft angeklagt gewesen. Letztlich sprach ihn das Gericht in diesem Punkt aber frei. Der Mann habe zwar gewusst, dass es ein terroristisches Vorhaben gebe, die genauen Umstände habe er aber nicht gekannt, hatte es bei der Urteilsverkündung geheißen.
Die Verteidigung deutete in der ostfranzösischen Zeitung „Les Dernières Nouvelles d’Alsace“ an, dass sie in Berufung ein neues psychologisches Gutachten für den Angeklagten fordern könnten. Auch sollen weitere Zeugen aus der Familie in dem bis zum 17. April terminierten Verfahren geladen werden.
Frankreich wurde Ziel zahlreicher Terrorangriffe
Der Anschlag in Straßburg reihte sich in eine Serie von islamistischen Terrorattacken, die Frankreich vor einigen Jahren erschütterten und bei denen rund 250 Menschen aus dem Leben gerissen wurden. Frankreich als Nation wurde dadurch nachhaltig traumatisiert. Die Sicherheitsvorkehrungen im Land wurden stark hochgefahren.
