Berufungsurteil um Schmerzensgeld nach Hüft-OP erwartet

dpa/lsw Freiburg. Ein neues Hüftgelenk soll Schmerzen beim Gehen beenden, nicht weitere Probleme schaffen. Bei einem Produkt gab es gravierende gesundheitliche Folgen. Mehrere Patienten gingen vor Gericht. In einem Fall entscheidet das Berufungsgericht über Schadenersatz.

Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Im Prozess um Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften Hüftprothese will das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) heute sein Urteil verkünden. Vor dem 14. Zivilsenat mit Sitz in Freiburg geht es um den Fall eines Klägers, dem im Jahr 2005 eine Endoprothese implantiert worden war, bei der erhöhter Metallabrieb aufgetreten sein soll. Es sei zu Entzündungen und Knochenverlust gekommen. Der Mann fordert 25 000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz. Vor dem Landgericht Freiburg hatten der Kläger und zahlreiche weitere Betroffene Recht bekommen. Beim OLG sind 15 Berufungsverfahren anhängig. (Az.: 14 U 171/18)

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Erstellt:
8. Juni 2020, 01:16 Uhr

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