Beschwerde gegen Landesgrundsteuer zurückgewiesen
dpa/lsw Stuttgart. Eine Einfamilienhaus-Besitzerin ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit einer Beschwerde gegen die neue Landesgrundsteuer gescheitert. Die Beschwerde gegen die ab 2025 geltende Neuregelung werde als unzulässig zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. Der Beschluss sei unanfechtbar, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Stuttgart.

Ein Richterhammer aus Holz auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Als Grund nannte das Gericht, dass die Frau durch das angegriffene Landesgrundsteuergesetz nicht unmittelbar betroffen sei. Individuelle Steuerbescheide seien ja noch gar nicht ergangen. Bis 2025 wird das vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärte Grundsteuergesetz des Bundes angewendet. Erst im Anschluss wird die Landesregelung wirksam.
Die Klägerin habe überdies den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. „Beschwerdeführer müssen vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz grundsätzlich zunächst die Fachgerichte mit ihren Anliegen befassen“, heißt es in dem Beschluss. In diesem Fall seien Finanz- und Verwaltungsgericht vorgelagert. Der Beschwerdeführerin entstünde bei diesem Rechtsweg kein schwerer und unabwendbarer Nachteil.
In eine inhaltliche Prüfung ist der Verfassungsgerichtshof nicht eingestiegen.
Klägerin ist eine Frau Anfang 80 aus dem Großraum Stuttgart mit einem Einfamilienhaus. Die Grundsteuer sei ungerecht, weil man gleich viel bezahlen müsse, egal, ob auf einem gleich großen Grundstück ein kleines Haus, eine Villa oder ein Hochhaus stehe, hatte sie argumentiert.
Sie wird vom Steuerzahlerbund unterstützt. Aus dessen Sicht hätte die jetzt abgewiesene Klage der neuen Landesregierung noch vor Erstellung der ersten Steuerbescheide für 2025 die Möglichkeit eröffnet, ein geändertes und verfassungsfestes Grundsteuergesetz zu verabschieden.
Das in der Kritik stehende Gesetz setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Dabei sollen die Grundstücksgröße und der sogenannte von Kommunen gutachterlich geschätzte Richtwert des Bodens - ohne Berücksichtigung der Bebauung - Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein. Der Steuerzahlerbund sieht in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Vermieter können sie als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Südwesten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden.
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