Bestrafung von Unternehmen: Länder wollen Gesetz verhindern

dpa Stuttgart. Gemeinsam mit Bayern und vier weiteren Ländern will Baden-Württemberg das vom Bund geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen verhindern. Das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft setze Unternehmen dem Risiko einer willkürlichen und maßlosen Sanktionierung aus, kritisierte die Stuttgarter Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag. Ein entsprechender Antrag Baden-Württembergs, Bayerns, Niedersachens, Nordrhein-Westfalens, sowie aus Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein solle am 3. September im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates behandelt werden. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sitzt im Landtag. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sitzt im Landtag. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Hoffmeister-Kraut und ihr bayerischer Kollege Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kritisierten, dass mit dem Gesetz Unternehmen auch dann für die Vergehen einzelner Beschäftigter bestraft werden könnten, wenn das Unternehmen an sich und die Verantwortlichen keinerlei Schuld treffe. Zudem seien die vorgesehenen Sanktionen viel zu hart und gerade für kleinere Firmen existenzgefährdend. Natürlich dürften Unternehmen, in denen gegen Recht und Gesetz verstoßen werde, keine Vorteile haben. Dafür gebe es aber schon eine Vielzahl von Regelungen, die nur zielgerichtet reformiert werden müssten.

Die Ermittlungsbehörden können in Deutschland keine Strafverfahren gegen Unternehmen führen, sondern nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängen, so wie es etwa im Zusammenhang mit der Dieselaffäre geschehen ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist damit keine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität möglich.

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Erstellt:
1. September 2020, 13:12 Uhr

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