Betriebsratswahl in Daimler-Zentrale 2018 bleibt ungültig

dpa Stuttgart. Die Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler im Jahr 2018 bleibt ungültig. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies am Donnerstag eine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart aus dem April 2019 zurück (Az. 17 TaBV 3/19). Betriebsrat und Konzern, die das Urteil angefochten hatten, können aber noch Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen. Zuvor hatte bereits der SWR darüber berichtet.

Das Logo der Daimler AG. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Logo der Daimler AG. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Arbeitsgericht hatte die Wahl damals für ungültig erklärt, weil zwei weit entfernt gelegene Standorte in Berlin und Gernsbach unzulässigerweise zur „Zentrale“ in Stuttgart mit ihren mehr als 16 000 Beschäftigten hinzugezählt worden waren. Dort hätten eigene Arbeitnehmervertretungen gewählt werden müssen, weil über die große Entfernung keine effektive Betreuung möglich sei, entschieden die Richter. Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten.

Daimler will nun die schriftliche Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, wie eine Sprecherin sagte.

Zum Artikel

Erstellt:
22. Oktober 2020, 17:01 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen