Bewährungsstrafe für Internetbetrüger

Vor dem Backnanger Amtsgericht sind dieses Mal weniger die Straftaten als vielmehr der tragische Lebenslauf des Angeklagten Thema.

Symbolfoto: BilderBox / Erwin Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Symbolfoto: BilderBox / Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht hat sich ein 23-jähriger Mann aus dem Raum Backnang zu verantworten. Ihm wird Betrug in drei Fällen vorgeworfen. Es ist der Verteidiger, der in erster Linie für seinen Mandanten spricht. Und das, was der Jurist zu den Tatvorwürfen sagt, verknüpft er mit einfühlsamen Erklärungen zur persönlichen Situation seines Mandanten. In akuter und drängender Geldnot habe sich sein Schützling befunden und deshalb über die Verkaufsplattform E-Bay ein iPhone zum Kauf angeboten. Der Angeklagte vereinnahmte den angegebenen Verkaufspreis, ließ aber den E-Bay-Kunden ohne Ware.

Das andere Mal buchte er eine Ägyptenreise, ohne dem Anbieter die Reise zu bezahlen. Und schließlich bot er in der schon beim iPhone praktizierten Masche eine Virtual-Reality-Brille sowie einen Move-Motion-Controller, allesamt Zubehör für Computerspiele, an.

Ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter sagt als Zeuge aus. Er hat wohl die drei Betrugsfälle bearbeitet, aber auch er weiß durch die vielen Dienstjahre an ein und demselben Ort vieles zum Schicksal des jungen Mannes mitzuteilen. Als dieser sieben Jahre alt war, sei er ihm zum ersten Mal begegnet. Die Mutter meldete ihn damals vermisst. Aber der Siebenjährige kehrte selbst zurück. Er hatte nur mal kurz einen Ausflug nach Stuttgart unternommen.

Die familiären Verhältnisse waren schwierig. Der Bruder des Angeklagten nahm sich das Leben. Das Gleiche versuchte die Mutter, überlebte aber. Er, der Angeklagte, wurde in ein Kinderheim eingewiesen. Mit kleineren Diebstählen wurde er aktenkundig. Kurz befasste sich sein Vater wieder mit ihm, aber nur, um ihm den Nachlass seiner Mutter abzuluchsen. Dann wurde er vor die Tür gesetzt.

Als der Polizeibeamte aussagt, kommen dem Angeklagten Tränen.

Wie der Polizeibeamte dies in empathischer Weise erzählt, kommen dem Angeklagten die Tränen. Ohne familiären Rückhalt versuchte sich der Angeklagte als Schausteller. Und fiel immer wieder durch Betrügereien auf, wobei er eine Vorliebe für hochwertige Smartphones entwickelte. In bereits geschilderter Weise bot er sie über das Internet zum Kauf an. Oder schloss Mobilfunkverträge ab, ließ sich die Smartphones liefern, bediente dann aber die Verträge nicht. Bis zu seinem 23. Lebensjahr stand er somit schon neunmal vor dem Richter. Nach Jahren, die er in Braunschweig, Hameln und Peine zugebracht hatte, kehrte er nun in der Hoffnung, dass ihm hier ein geordnetes Leben gelingen könne, in seine schwäbische Heimat zurück. Zusammen mit einer Bewährungshelferin ist er dabei, die Bewährungsauflagen der letzten Verurteilung abzuarbeiten.

Den Marihuanakonsum hat ihr Schützling, so berichtet die Bewährungshelferin, hinter sich gelassen. Aufgrund der Betrügereien haben sich immense Schulden angehäuft, die abgetragen werden müssen. Aber die Finanzen, über die ihr Schützling verfügt, seien knapp. Auch habe der 23-Jährige keinen Beruf gelernt, befindet sich erst jetzt in einer Qualifizierungsmaßnahme. Und dann, so die Betreuerin, rutsche er immer wieder in depressive Phasen, in denen er sich dann um nichts kümmere.

Die Staatsanwältin will die drei Betrügereien, so ihr Plädoyer, mit einem Jahr und drei Monaten Gefängnis ahnden. Allerdings nicht auf Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten will unbedingt den schweren Lebensweg seines Mandanten berücksichtigt wissen. Eine Gefängnisstrafe von einem Jahr hält er für ausreichend. Und wünscht sich, dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird, denn sonst würden all die Bemühungen, seinem Mandanten zur Rückkehr in ein geordnetes Leben zu verhelfen, unterbrochen.

Drei Jahre lang muss sich der 23-Jährige nun straffrei halten.

Der Richter ist eher aufseiten des Rechtsanwalts. Die Betrügereien des Angeklagten ahndet er mit seinem Richterspruch mit einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Drei Jahre lang müsse sich der 23-Jährige nun, so erläutert der Jurist, straffrei halten. Die Gesprächstermine mit der Bewährungshelferin gingen gegenüber allen anderen Terminen vor. Und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit solle der junge Mann monatlich leisten.

Aber diese letzte Auflage ruhe, solange der 23-Jährige die Umschulungsmaßnahme besuche. Böte sich dann die Gelegenheit, gleich in eine Anstellung zu wechseln, falle diese Bewährungsauflage ganz weg. Die potenziell auferlegten Arbeitsstunden sollen nur dazu dienen, dass der 23-Jährige die Umschulung unbedingt zu Ende führe.

Zum Artikel

Erstellt:
1. Dezember 2020, 11:30 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Auenwalder gewinnt Hobbybrauercontest

Am heutigen Tag des deutschen Bieres ist die Freude bei Pascal Wolke riesengroß. Der 32-Jährige braut in seiner heimischen Küche in Hohnweiler ein Weizen-IPA und holt damit den ersten Preis. Jetzt wird sein Bier in großem Stil von einer süddeutschen Brauerei hergestellt.

Stadt & Kreis

Neue Stadtinfo in Backnang soll den Tourismus fördern

Die Stadt Backnang will rund 1,2 Millionen Euro in die ehemalige Adler-Apotheke gegenüber dem historischen Rathaus investieren. In einem Jahr soll dort eine moderne Anlaufstelle für Besucher der Stadt eröffnen.