BGH: Afghane bekommt keine Entschädigung für Abschiebehaft

dpa Karlsruhe.

Weder Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat in Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Bundesgerichtshof. Der Mann sollte 2013 in die Slowakei abgeschoben werden, wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Er habe allerdings klar gesagt, dass er dahin keinesfalls zurück wolle. Die Anordnung der Abschiebehaft sei also nachvollziehbar, so der BGH.

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18. April 2019, 12:05 Uhr
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