BGH: Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung

dpa Karlsruhe.

Fluggäste können nach einem Urteil des BGH bei Verspätungen oder Ausfällen keine doppelte Entschädigung verlangen. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet, wie der BGH entschied. Es ging um zwei ähnlich gelagerte Fälle mit Abflughafen Frankfurt. Einmal um eine bei DER Touristik gebuchte Pauschalreise nach Las Vegas und einmal um einen Flug mit Air Namibia nach Windhoek mit anschließender Safari. In beiden Fällen kamen die Passagiere mit einem Tag Verspätung am Ziel an.

Zum Artikel

Erstellt:
6. August 2019, 16:44 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 15sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.