BGH: Nachbarn müssen Laub und Pollen in der Regel dulden

dpa Karlsruhe. Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere Einwirkungen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe. In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim hatte ein Grundstücksbesitzer verlangt, drei gesunde Birken auf dem Nachbargrundstück fällen zu lassen. (Az: V ZR 218/18).

Ein Mann geht durch eine Schneise von Birken. Foto: Oliver Berg/Archivbild

Ein Mann geht durch eine Schneise von Birken. Foto: Oliver Berg/Archivbild

Ein Beseitigungsanspruch bestünde nach dem Urteil aber nur, wenn der Eigentümer der Bäume sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaften würde und etwa den vom Landesgesetz vorgesehenen Mindestabstand der Bepflanzung nicht einhalten würde. Hier stehen die Bäume mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.

Das Amtsgericht Maulbronn hatte die Klage des Nachbarn auf Beseitigung der etwa 18 Meter hohen Bäume abgewiesen, das Landgericht Karlsruhe hatte in der Berufung dem Kläger aber Recht gegeben. Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat hob das Urteil des Landgerichts jetzt auf.

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Erstellt:
20. September 2019, 09:53 Uhr

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