BGH: Nachbarn müssen Laub von Bäumen in der Regel dulden

dpa Karlsruhe.

Nachbarn müssen Laub oder Pollen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim hatte ein Grundstücksbesitzer verlangt, drei gesunde Birken auf dem Nachbargrundstück fällen zu lassen. Anspruch darauf bestünde nach dem Urteil aber nur, wenn der Eigentümer der Bäume sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaften würde oder etwa den vom Landesgesetz vorgesehenen Mindestabstand der Bepflanzung nicht einhalten würde.

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20. September 2019, 09:56 Uhr
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