Für Geld an Missbrauchsopfer

Bistum Münster sucht Finanzquelle

Mehr als sechs Millionen Euro hat das Bistum Münster bislang an Missbrauchsbetroffene gezahlt. Weil der Finanztopf dafür zu Neige geht, braucht es eine neue Geldquelle. Kirchensteuer soll dafür aber nicht fließen.

Mit der Linie, keine Kirchensteuern für Zahlungen an Missbrauchsbetroffene zu verwenden, folgt der Kirchensteuerrat dem Wunsch von Bischof Felix Genn.

© IMAGO/Peter Back

Mit der Linie, keine Kirchensteuern für Zahlungen an Missbrauchsbetroffene zu verwenden, folgt der Kirchensteuerrat dem Wunsch von Bischof Felix Genn.

Von red/kna

Das Bistum Münster sucht eine neue Finanzquelle für seine Zahlungen an Missbrauchsbetroffene. Eine Entscheidung dazu vertagte der Kirchensteuerrat am Wochenende auf September, wie das Online-Portal kirche-und-leben.de aus Münster am Montag unter Berufung auf die Bistumsverwaltung berichtete. Bislang habe die Diözese mehr als sechs Millionen Euro in Anerkennung des Leids ausbezahlt. Die dafür bereitgestellte Summe aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls gehe zu Neige. Festes Ziel sei es, auch künftig für die Zahlungen keine Kirchensteuermittel zu verwenden.

Laut dem Bericht hat der Kirchensteuerrat noch „Klärungsbedarf“, bevor er eine neue Summe für Anerkennungsleistungen freigibt. Angesichts bisher erfolgter und zuletzt gestiegener Zahlungen dürfte es erneut um einen Gesamtbetrag im Millionen-Euro-Bereich gehen. Noch sei eine gewisse Summe für Anerkennungsleistungen vorhanden, heiße es aus dem Generalvikariat. Auch gebe es Möglichkeiten der Überbrückung, falls das Geld vor September ausgehe. Weitere Details nannte die Bistumsverwaltung auf Nachfrage laut kirche-und-leben.de nicht.

Mit der Linie, keine Kirchensteuern für Zahlungen an Missbrauchsbetroffene zu verwenden, folgt der Kirchensteuerrat dem Wunsch von Bischof Felix Genn. Heutige Kirchenmitglieder sollten mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht für die meist lang zurückliegenden Verfehlungen von Geistlichen und der Institution Kirche geradestehen. 2020 hatte die Diözese laut Bericht beschlossen, für die Zahlungen Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls zu veräußern. Dieser enthält keine Kirchensteuermittel, sondern inzwischen vor allem Immobilienerträge.

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Erstellt:
6. Mai 2024, 15:36 Uhr

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