Verwaltungssprache
„Bitte um Kenntnisnahme“ – Bedeutung erklärt
In der Behördensprache gibt es Formulierungen, die sich dem einen oder anderen nicht gleich erschließen. Was mit der Bitte um Kenntnisnahme gemeint ist, erläutern wir hier.

© Fizkes / Shutterstock.com
Erfahren Sie in diesem Artikel, was die Formulierung „Mit Bitte um Kenntnisnahme“ auf sich hat.
Von Matthias Kemter
Im formalen Schriftverkehr mit Behörden oder Verwaltungsstellen ist oft die Rede von der „Bitte um Kenntnisnahme“. Auf den ersten Blick kommt einem der Sinn fast schon selbstverständlich vor. Geht es aber um ein wichtiges Thema, wird man schnell unsicher und stellt die Frage, was nun damit genau gemeint ist. Soll man die Kenntnis nun noch einmal bestätigen oder was genau bedeutet die Formulierung?
„Bitte um Kenntnisnahme“ ist die inhaltliche Verantwortung
Der Begriff der „Bitte um Kenntnisnahme“ kommt aus dem Geschäftsgang (Verfahrensablauf) von Behörden, welcher den gesamten Ablauf vom Posteingang über die Bearbeitung bis hin zum Postausgang beschreibt. Der Geschäftsgang ist in deutschen Behörden und Verwaltungen ein festgelegter Prozess mit klar definierten Begriffen und Abläufen (1).
Mit dem Begriff der „Bitte um Kenntnisnahme“ soll sichergestellt werden, dass der Inhalt vom Empfänger auch an für andere relevante Stellen oder Personen weitergeleitet wird. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Informationen für andere wichtig sind, diese aber nicht an der Bearbeitung beteiligt sind. Das kann zum Beispiel bei Versicherungen der Fall sein.
Meist keine Antwort bei der Bitte um Kenntnisnahme nötig
Oft wird der Begriff der Kenntnisnahme auch verwendet, wenn niemand informiert werden muss. Eine Antwort, dass man den Inhalt zur Kenntnis genommen hat, ist auch nicht nötig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn offensichtliche Fehler enthalten sind, da mit dem Begriff im Rahmen der Zuständigkeit auch ein Teil der inhaltlichen Verantwortung übernommen wird.