Unternehmerin im Sorgerechtsstreit

Block-Anwalt: Oma hatte Entführung der Kinder beauftragt

Der Sorgerechtsstreit der Unternehmerin Christina Block sorgt seit Jahren für Aufsehen. Sie ist wegen mutmaßlicher Entführung ihrer Kinder angeklagt. Nun nennt ihr Anwalt die mögliche Auftraggeberin.

Unternehmerin Christina Block

© Christian Charisius/dpa/Christian Charisius

Unternehmerin Christina Block

Von red/dpa

Im Fall der entführten Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat ihr Anwalt nun die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion beschuldigt. „Nach den durch Frau Block und mich geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Großmutter, die ihre Enkel liebte, und unter der rechtswidrigen Entführung der beiden Enkel schwerste, psychische Schäden erlitten hatte, den Auftrag wohl erteilt hatte, die Kinder aus Dänemark wieder zurückzuholen“, sagte Blocks Verteidiger Otmar Kury der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. 

Gegenüber der Staatsanwaltschaft habe er bereits entsprechende Beweisanträge gestellt, denen auch nachgegangen worden sei, sagte Kury weiter. Ein Beweis sei dabei eine Bankaktion: „Eine Bank bestätigte, dass die Großmutter 120.000 € in bar abgehoben hatte.“ Zudem hätten Zeuginnen bestätigt, dass die Großmutter unter der Entführung der beiden Enkel durch den Vater enorm gelitten habe. 

Wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 ist kürzlich Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte erhoben worden. Die Mutter soll der Staatsanwaltschaft zufolge im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Darüber hinaus wollte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage zunächst keine weiteren Auskünfte in der Sache erteilen. 

Anwalt wirft Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor

Blocks Anwalt Kury war der Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg mit scharfer Kritik entgegengetreten und hatte ihr unter anderem Voreingenommenheit vorgeworfen. 

Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Über die Zulassung der Anklage und eine Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Hamburg noch nicht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin kürzlich sagte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die 52-Jährige ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block (84).

Erst vor wenigen Tagen hatte sie im Sorgerechtsstreit um zwei ihrer Kinder eine Niederlage vor einem dänischen Familiengericht erlitten. Ein Gericht in Sonderburg hatte dem in Dänemark lebenden Ex-Mann der Unternehmerin das alleinige Sorgerecht für den elfjährigen Sohn und die 14 Jahre alte Tochter zugesprochen.

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Erstellt:
8. Mai 2025, 13:50 Uhr

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