Bluttat im Eifersuchtswahn?

Staatsanwältin fordert fünf Jahre Haft für Hammer-Angriff auf die Ehefrau in Aspach  –  Gutachter: Alkoholkonsum beförderte Wahnvorstellung des Angeklagten

Bluttat im Eifersuchtswahn?

© Romolo Tavani

Von Hans-Christoph Werner

ASPACH/STUTTGART. Gegenüber dem Ermittlungsrichter hatte der 67-jährige ehemalige Busfahrer kurz nach der Tat die Sache heruntergespielt. Ja, er sei in der Tatnacht betrunken gewesen. Nach einer heftigen Diskussion mit seiner Frau, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlte, habe er ihr den Stiel eines Hammers in den Nacken gedrückt. Daraufhin sei es zu einer Rangelei gekommen. Auch er sei von seiner Frau mit dem Hammer geschlagen worden. Zweimal habe er seine Frau geschlagen. Mit dem Hammer. Erst zwei Monate später, bedingt durch Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt, habe sich die geschädigte Ehefrau geäußert. Nach heftigem Streit habe sie von hinten einen Schlag bekommen. Als ihr Mann das viele Blut gesehen habe, sei er wie versteinert gewesen. Sie habe noch die Bitte geäußert, er möge einen Krankenwagen rufen. Aber er sei nur gegangen.

Insgesamt sieben Stunden, so gibt der psychiatrische Gutachter am fünften Verhandlungstag an, habe er mit dem Angeklagten gesprochen. Umfassend auskunftsbereit sei der 67-Jährige gewesen. Entgegen den Aussagen anderer Insassen habe der ehemalige Busfahrer seine Unterbringung hinter Gittern gelobt. Im Gefängnis habe er seine Ruhe. Hier lüge ihn niemand an. Auch aus seiner Kindheit und Jugend erzählt er. Mit 16 Jahren sei er verheiratet worden, so wie das in seinem Heimatland üblich sei. Fünf Kinder gingen aus dieser Ehe hervor. 1975 beantragte er, alleine nach Deutschland gereist, Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt. Zurück in seiner türkischen Heimat trennte er sich von seiner Ehefrau. Und heiratete eine Jugendbekanntschaft aus Deutschland. Fortan in Deutschland lebend, arbeitete er als Busfahrer. Durch die Forderungen seiner Herkunftsfamilie und den Nachzug seiner Kinder scheiterte die zweite Ehe. Gegen seinen Willen wurde er 1993 erneut mit seiner ersten Frau verheiratet. Diese kam 1995 nach Deutschland. Seine Wieder-Ehefrau, die der Angeklagte im Übrigen als fleißig, hilfsbereit und gute Köchin beschreibt, habe ihm Rache geschworen: wegen seiner Ehe mit einer deutschen Frau. Ein giftiges Spülmittel habe sie ihm in sein Rotweinglas gekippt. Er merkte es gerade noch rechtzeitig. Dann habe sie ihn fortwährend mit anderen Männern betrogen. Alle hätten es gewusst. Seinem Backnanger Psychiater, bei dem er schon damals wegen Angstzuständen in Behandlung war, habe er davon nichts erzählt. Zudem habe seine Ehefrau an seinem Alkoholkonsum rumgenörgelt. Zugegeben, der sei mit seinem Eintritt in den Ruhestand stärker geworden. Nach einer länger zurückliegenden Therapie in einer Klinik sei er rückfällig geworden. Aber als Alkoholiker, so der Angeklagte, bezeichne er sich nicht. Als der Psychiater mit dem Angeklagten über die Bluttat im Oktober letzten Jahres spricht, fällt ihm auf – das habe sich in der Hauptverhandlung bestätigt –, dass der 67-Jährige keine Betroffenheit empfindet, keine Reue zeigt, ja manchmal wie unbeteiligt dasitze.

Das angebliche Fremdgehen der Ehefrau, das von allen Angehörigen bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung, bestritten wird, ist für den Psychiater eine Störung. Eifersuchts- und Beziehungswahn nennt er es. Und nach dem Genuss von Alkohol werde dieser Wahn besonders virulent. Der Eifersuchtswahn des Alkoholikers, so der Psychiater, sei häufig mit Impotenz gepaart. Die Frau, so denken Betroffene, hole sich ihre sexuelle Befriedigung bei anderen Männern. Der Beziehungswahn, so der Psychiater, sei der Auslöser für die Tat gewesen. Die Alkoholisierung in der Tatnacht habe eine Enthemmung bewirkt. Zudem sei eine „affektive Komponente“ hinzugekommen: Das Paar habe in der Tatnacht heftig miteinander gestritten. Beim Angeklagten habe zur Tatzeit eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Schuldunfähigkeit im Sinne des entsprechenden Strafrechtsparagrafen gäbe es aber nicht.

In ihrem Plädoyer bezog sich die Staatsanwältin sowohl auf das psychiatrische Gutachten wie auch auf die Beweisaufnahme. Mindestens sechsmal – so die Aussage einer Expertin für Blutspuren – habe der Angeklagte seine Ehefrau mit dem Hammer geschlagen. Er habe dabei ihren Tod in Kauf genommen. Nach Aussagen einer Gerichtsmedizinerin seien die Verletzungen lebensgefährlich gewesen. Die Staatsanwältin stufte die Tat als versuchten Mord ein. Es liege ein bedingter Tötungsvorsatz vor. Das ergebe die Wucht und die Zahl der Hammerschläge. Für Heimtücke spreche ferner, dass der erste Schlag von hinten erfolgt sei. Positiv würdigte die Staatsanwältin, dass sich der Angeklagte gegenüber seiner Ehefrau am ersten Verhandlungstag entschuldigt habe und keine Vorstrafen besitze. Sie forderte fünf Jahre Freiheitsstrafe und im Anschluss daran eine zweijährige Unterbringung in einer Therapieeinrichtung zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit.

Die Verhandlung wird Ende Mai mit dem Plädoyer des Verteidigers und dem Urteilsspruch fortgesetzt.

Zum Artikel

Erstellt:
16. Mai 2019, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Murrhardts Bürgermeister Armin Mößner wird 40 Jahre alt

Armin Mößner fühlt sich aktuell „im besten Schwabenalter“. Schon fast 13 Jahre lenkt er die Geschicke der Walterichstadt. Im Gespräch skizziert er, was wichtige Wegmarken waren und was ihn geprägt hat.

Achtung: Diese Aufnahme stammt nicht aus Bartenbach, sondern ist ein Symbolfoto. Jene Fotos, die am Mittwoch im Sulzbacher Teilort aufgenommen worden sind, wurden bisher nirgendwo veröffentlicht. Sie werden erst noch von Experten überprüft. Quelle: FVA Baden-Württemberg
Top

Stadt & Kreis

Zeigt die Wildtierkamera einen Wolf in Sulzbach?

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg untersucht derzeit die Aufnahmen eines Tiers, die am Mittwoch auf der Gemarkung des Sulzbacher Teilorts Bartenbach entstanden sind. Vor Abschluss der Untersuchung hüllen sich die Experten in Schweigen.

Stadt & Kreis

Biovergärung: Aus Abfall entstehen Strom und Wärme

Energiewende vor der Haustür (5) Die Biovergärungsanlage der AWRM in Backnang-Neuschöntal verwertet Bioabfall aus dem Kreis und gewinnt daraus Energie. Der Strom der Anlage deckt den Jahresbedarf von etwa 3000 Haushalten.