Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel abgewiesen

dpa Berlin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Böhmermann noch Merkel nahmen an der Gerichtsverhandlung teil.

Zum Artikel

Erstellt:
16. April 2019, 15:02 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 11sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.