Bordellbetreiber akzeptiert Urteil nicht

Jürgen Rudloff legt gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Revision ein. Die Haftstrafe muss er nun erst mal nicht antreten.

Von Hilke Lorenz Stuttgart - Das Urteil gegen den ehemaligen Betreiber des Paradise-Bordells Jürgen Rudloff ist vorerst nicht rechtskräftig. Der 72-Jährige hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht auf Anfrage unserer Zeitung am Donnerstag mit.Rudloffs Anwalt hat nun vier Wochen Zeit, den Revisionsantrag gegen die erneute Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu begründ...

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Erstellt:
30. Januar 2026, 22:06 Uhr
Aktualisiert:
30. Januar 2026, 23:48 Uhr

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