Brandenburger AfD-Fraktion sieht keine Spaltung der Partei

dpa Berlin. Der AfD-Bundesvorstand hatte Andreas Kalbitz mit Mehrheitsentscheidung aus der Partei geworfen. In Potsdam bleibt er dennoch in der Landtagsfraktion, die er bisher geführt hat.

Andreas Kalbitz (l), Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, und Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer, geben eine Pressekonferenz. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Andreas Kalbitz (l), Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, und Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer, geben eine Pressekonferenz. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Der parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, sieht trotz der Debatte um den Rauswurf des bisherigen Landeschefs Andreas Kalbitz keine Gefahr für die Einheit der Partei.

„Ich sehe auch keine Spaltung der Partei“, sagte Hohloch heute im RBB-Inforadio. „Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Diskurse geführt bei uns, wir sind eine sehr basisdemokratisch organisierte Partei, da benötigt es vielleicht auch einen Mitgliederparteitag auf Bundesebene wieder, wo wir genau solche Dinge ausdiskutieren und Spannungen dahingehend abbauen können.“

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Parteimitgliedschaft von Kalbitz am Freitag mit einem Mehrheitsbeschluss wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu für nichtig erklärt. Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion entschied am Montag mit großer Mehrheit, dass Kalbitz trotzdem Fraktionsmitglied bleiben soll. Kalbitz will das Votum des Bundesvorstands juristisch anfechten - entweder vor einem Schieds- oder einem Zivilgericht.

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen sagte am Montagabend im ZDF, Kalbitz habe eine „verfestigte rechtsextreme Vorgeschichte“, die er bei seinem Eintritt in die AfD verschwiegen habe. Hohloch sagte dazu im Inforadio: „Ich kenne Herrn Kalbitz jetzt schon einige Jahre persönlich sehr gut, ich empfinde nicht, dass es sich hier um einen Neonazi oder Rechtsextremisten handelt, das ist meine ganz persönliche Sicht.“

Es handele sich um Anschuldigungen, Belege seien auch Kalbitz nicht direkt zugegangen. Zudem gelte der Resozialisierungsauftrag: „Selbst wenn Dinge in der Vergangenheit bei Menschen vorgefallen sein sollten, muss man den Personen zugestehen, sich natürlich in ihrem weiteren Lebensverlauf auch entwickelt zu haben.“

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Erstellt:
19. Mai 2020, 09:24 Uhr

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