Bremer „Querdenker“-Demo bleibt verboten

dpa Karlsruhe/Bremen. Die „Querdenker“ wollen weiter gegen die von der Politik auferlegten Einschränkungen auf die Straße gehen. In mehreren Städten wird ihnen das jetzt verboten. In Bremen ist die Polizei dennoch im Großeinsatz

„Querdenker“-Demonstration Ende November in Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

„Querdenker“-Demonstration Ende November in Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot einer für diesen Samstag in Bremen geplanten „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt.

Das Gericht lehnte am Samstag einen Eilantrag der Veranstalter ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie des Oberverwaltungsgerichts.

Die Bremer Polizei war mit einem massiven Aufgebot von Einsatzkräften und mehreren Wasserwerfern Präsenz in der Hansestadt unterwegs. Damit wollte sie das Verbot am Hauptbahnhof durchsetzen. Dort versammelten sich am Nachmittag aber vor allem Teilnehmer von Gegendemonstrationen, die nicht verboten worden waren. Auf beiden Seiten des Bahnhofs zählte die Polizei insgesamt etwa 400 Teilnehmer.

Auch einige der „Querdenken“-Bewegung zuzurechnende Demonstranten seien vor Ort gewesen, so eine Polizeisprecherin. „Bislang verlief alles friedlich.“

Die Vorinstanzen hatten ihre Entscheidungen unter anderem mit der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot. Bei der Demonstration der Initiative „Querdenken 421“ unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ waren bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof erwartet worden.

Das Bremer Ordnungsamt untersagte am Freitag auch für Samstag angemeldete Ersatzkundgebungen der „Querdenker“ sowie jegliche Eil- und Spontanversammlungen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: „Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden.“

Auch in Mannheim ist eine geplante „Querdenken“-Demonstrationen durch den Verwaltungsgerichtshof endgültig verboten worden. Die Richter wiesen eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Samstag ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Richter folgten der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt.

Die Stadt Mannheim hatte zuvor aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus als Auflage eine Teilnehmerzahl von 200 festgelegt. Zudem sollte die Kundgebung an einem festen Ort abgehalten werden und die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gewährleistet sein.

Der Organisator hatte zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten. Gegen das Verbot richtete sich zunächst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und daraufhin die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar (1 S 3891/20).

© dpa-infocom, dpa:201205-99-579725/4

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Erstellt:
5. Dezember 2020, 11:11 Uhr

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