Brexit hat Einfluss auf Kommunalwahlen im Land

Allein in Freiburg leben 333 Briten, die dank des Maastricher Vertrags wahlberechtigt sind und auch gewählt werden dürften

Stuttgart Die Einigung des EU-Sondergipfels auf eine gut sechsmonatige Brexit-Verschiebung in der Nacht auf Donnerstag schlägt Wellen bis nach Baden-Württemberg und hat sogar Auswirkungen auf die Kommunalwahlen am 26. Mai. Denn Briten dürfen nicht nur mitwählen, sie wären theoretisch sogar wählbar. Auch wenn an Wahlen in Deutschland nur deutsche Staatsbürger teilnehmen dürfen, gilt eine Ausnahme für EU-Bürger. Diese dürfen dort, wo sie wohnen, ihren Gemeinderat mitwählen. Den Weg dazu machte 1992 der Maastrichter ­Vertrag frei. Das Grundgesetz wurde dafür sogar geändert.

Die Zahl der EU-Bürger, die in Deutschland wohnen und wahlberechtigt sind, nahm seit der Neuregelung dementsprechend zu, vor allem weil seitdem 17 weitere Staaten der EU beigetreten sind, von Schweden über Österreich, Polen und Ungarn bis Malta. Nach der erneuten Brexit-Verschiebung sind die Briten am 26. Mai sowohl bei den Europawahlen als auch bei den Kommunalwahlen nun wahlberechtigt. Dass der EU-Austritt Ende Oktober möglicherweise doch erfolgt, ändert daran nichts. Die Briten werden offiziell so behandelt wie Bürger, die kurz nach der Wahl in eine andere Stadt ziehen oder sterben. Briten können in dieser Konstellation am 26. Mai auch als Gemeinderat gewählt werden. Sie verlieren allerdings ihr Mandat, sobald sie nicht mehr EU-Bürger sind. Nur für den Fall, dass der Brexit doch nicht stattfindet, könnten Gemeinderäte das Mandat die ganze Amtszeit über ausüben.

Zur Dimension des Einflusses des Brexits auf die Kommunalwahlen: In Freiburg allein sind derzeit 333 britische Bürger wahlberechtigt. Es kandidiert allerdings kein einziger Brite. Grund dafür könnte sein, dass das Innenministerium in einem Rundschreiben von Anfang März noch mitteilte, dass Briten, die auf Wahlvorschlägen zum Gemeinderat stehen, „gestrichen werden“ müssen. Vorige Woche hat sich das Ministerium dann korrigiert: Briten sollen doch „nicht gestrichen werden“, um keinen Grund für Wahlanfechtungen zu bieten, so die neue Empfehlung.

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Erstellt:
12. April 2019, 03:14 Uhr

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