Bundestagswahl 2025

BSW in Wahl-Sendungen? SWR legt Beschwerde ein

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat der SWR vor Gericht eine Schlappe erlitten: Auch das BSW soll im Fernsehen mitdiskutieren dürfen. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Der Südwestrundfunk soll am Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung vorgehen, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht an Wahlsendung teilnehmen darf (Symbolbild).

© dpa/Marijan Murat

Der Südwestrundfunk soll am Verwaltungsgericht gegen eine Entscheidung vorgehen, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht an Wahlsendung teilnehmen darf (Symbolbild).

Von red/dpa

Der Südwestrundfunk (SWR) geht nach Angaben einer Sprecherin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung vor, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an Wahlsendungen teilnehmen darf. Wann genau der Sender Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegt, war zunächst unklar. „Bis zu einer Entscheidung bleibt offen, ob das BSW eingeladen wird“, schrieb der SWR auf seiner Internetseite.

Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass der SWR die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen „Wahlarena-Sendungen“ einladen müsse. Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich. 

Der SWR teilt eigenen Angaben zufolge nicht die Rechtsauffassung, dass ein Ausschluss der beiden Politiker das Recht des BSW auf Chancengleichheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtige. Anders als auf Bundesebene habe das BSW im Sendegebiet des SWR nicht dieselbe Bedeutung wie die anderen im Bundestag vertretenen Parteien, hieß es.

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Erstellt:
27. Januar 2025, 22:00 Uhr

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