Wegen hoher Heizkosten
Bürgergeld für einen Monat: Welche Voraussetzung müssen erfüllt sein?
Butter wurde billiger – Strom nicht. Die hohen Energiepreise sind für einige Haushalte eine finanzielle Belastung. Einen Monat Bürgergeld soll den Verbrauchern helfen. Wer dafür berechtigt ist und wer nicht.

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Am 1. Januar 2023 löste das „Bürgergeld“ den Vorgänger „Hartz-IV“ ab.
Von llt
Während sich Produkte wie Butter und Gemüse von dem inflationären Preisanstieg erholt haben – sind einige Folgen der Inflation noch nicht sichtbar. Die Kosten für Strom und Fernwärme stiegen um etwa 12 Prozent. Der zu zahlende Betrag folgt erst mit der Nebenkostenabrechnung und dürfte dementsprechend teurer ausfallen.
Die hohen Kosten stellen für viele Haushalte eine finanzielle Belastung dar, deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dezember das Bürgergeld für einen Monat eingeführt.
Antrag muss online gestellt werden
Der Antrag auf das einmalige Bürgergeld muss online über die BA-Webseite gestellt werden. Er muss nicht zwingend auf den aktuellen Monat datiert sein – die Anträge können bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden. Wer also im März 2023 hohe Kosten hatte, kann noch im Juni 2023 einen Antrag stellen.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Nicht jeder ist für das Bürgergeld berechtigt. Wer eine „hohe Heizkostennachzahlung erhält“, kann einen Monat lang das Bürgergeld in Höhe von 502 Euro beantragen, schreibt die BA auf ihrer Webseite. Weitere „grundlegende Voraussetzungen der Grundsicherung“ sind folgende:
• Pro Person im Haushalt ein Vermögen von maximal 15.000 Euro
• Wohnsitz in Deutschland
• Einkommen nicht hoch genug, um die Rechnung zu bezahlen
• Mindestens 15 Jahre alt
• Kein Anspruch auf Rente vorhanden
• Grundsätzlich erwerbsfähig
• Eine hohe Heizkostennachzahlung
• Der Kauf von anderen Brennstoffen außer Gas, wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets