„Bundes-Notbremse“ gilt im Südwesten bereits ab Montag

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württemberg wird die angekündigte „Notbremse“ der Bundesregierung schon ab kommenden Montag umsetzen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart mit. Da man die Corona-Verordnung des Landes ohnehin am Wochenende verlängern müsse, würden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren“, sagte Lucha.

Manfred Lucha (Grüne), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, schaut in die Runde. Foto: Marijan Murat/dpa

Manfred Lucha (Grüne), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, schaut in die Runde. Foto: Marijan Murat/dpa

Für Baden-Württemberg werde sich nicht viel ändern, da man konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt habe, betonte der Minister. Allerdings wich das Land bislang von den einst von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktregeln in einem wesentlichen Punkt ab: In Baden-Württemberg dürfen sich derzeit noch zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen treffen - auch in Regionen mit hohen Inzidenzen. Nach der „Notbremsen“-Vereinbarung darf sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die bundeseinheitliche Maßnahmen für Regionen mit vielen Neuinfektionen vorsieht. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren.

Die „Bundes-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von 100 nicht nur strengere Kontaktregeln, sondern auch „als ultima ratio“ eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr vor, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Die geplanten Änderungen befänden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolge bis zum Wochenende.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-220515/2

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Erstellt:
15. April 2021, 18:16 Uhr

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