Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich mit Urlaubsansprüchen

dpa Erfurt.

Unter welchen Umständen Urlaub verfällt, will das Bundesarbeitsgericht heute in Erfurt erörtern. Erwartet wird ein Grundsatzurteil. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen müssen. Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage Urlaub bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Arbeitsrechtler erwarten, dass die Entscheidung der Richter die Praxis der Urlaubsgewährung von Arbeitgebern verändern wird.

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26. Februar 2019, 17:13 Uhr
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