Bundesgerichtshof: Kein Rechtsmissbrauch durch Umwelthilfe

dpa Karlsruhe.

Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil fest. Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma abgemahnt wurde.

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4. Juli 2019, 10:27 Uhr
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