Vergabe für Batteriefabrik: Bundesrechnungshof sieht Fehler

dpa Berlin. Die Prüfer kritisieren mangelnde Transparenz des Verfahrens für das rund 500 Millionen Euro teuere Forschungszentrum. Bei ihrer Untersuchung stießen sie auf etliche Mängel.

Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Der Bundesrechnungshof hat deutliche Kritik am Auswahlverfahren für den Standort der 500 Millionen Euro teueren deutschen Batterieforschungsfabrik geübt. „In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichend transparent“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Zunächst hatten die „Stuttgarter Zeitung“, die „Stuttgarter Nachrichten“ und das „Handelsblatt“ über den Inhalt des Rechungshof-Gutachtens berichtet. Bayern fordert nun einen Neustart des Vergabeverfahrens.

Das Bundesforschungsministerium hatte im Sommer vergangenen Jahres entschieden, dass eine mit rund 500 Millionen Euro geförderte Batterieforschungsfabrik bis 2022 im nordrhein-westfälischen Münster entstehen soll. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) kommt aus dem nahe gelegenen Ibbenbüren und war für die Standortvergabe kritisiert worden. Auch Baden-Württemberg und Bayern hatten sich beworben. Vor allem in Baden-Württemberg gab es Unverständnis, dass der Zuschlag für die Fabrik an Münster und nicht zum Beispiel an Ulm ging, wo schon seit einigen Jahren an der Entwicklung leistungsstarker Batterien für Elektrofahrzeuge geforscht wird.

Die Ministerin kündigte an, aus dem Rechnungshof-Bericht „Lehren für künftiges Verwaltungshandeln ziehen“ zu wollen. Gleichzeitig verteidigte sie aber vehement die getroffene Wahl. „Die Entscheidung für das Konzept zum Standort Münster war und ist richtig. Das Konzept war das exzellenteste unter mehreren sehr guten Vorschlägen.“ Die Politiker beonte, sie selbst habe sich schon frühzeitig aus dem Verfahren zurückgezogen, nachdem deutlich geworden sei, dass sich eine Bewerbung auf den Standort Münster bezog.

Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte der dpa am Mittwochabend: „Die Kritik des Bundesrechnungshofs am Auswahlverfahren für das Batterieforschungszentrum deutet darauf hin, dass offenbar getrickst wurde. Baden-Württemberg und Bayern sind offensichtlich benachteiligt worden.“ Es müsse nun maximale Transparenz hergestellt werden. „Und klar ist auch: Das Verfahren muss neu gestartet werden.“

Der Bundesrechnungshof hatte bei seiner Überprüfung des Auswahlverfahrens eine ganze Reihe von Punkten entdeckt, die Anlass zu Kritik gaben. So habe das Bundesforschungsministerium etwa den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet. Nur das Land Nordrhein-Westfalen habe vom Ministerium detaillierte Informationen zum benötigten Grundstück und Gebäuden bekommen. „Die anderen Länder erhielten diese für die spätere Bewerbung wichtigen Informationen nicht. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung war nicht erkennbar“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes.

Außerdem seien die Kriterien für die Standortauswahl zum Teil nicht hinreichend konkret und damit nicht prüfbar formuliert gewesen. Die Bewertung der Kriterien sei sogar im Laufe des Verfahrens mehrmals geändert worden, und davon habe Münster profitiert. „Auch wenn sachlich bedeutsame Gründe für die Entscheidung für den Standort in Nordrhein-Westfalen vorlagen, entstand an vielen Stellen des Verfahrens zumindest der Anschein, dass es eine Fokussierung auf diesen Standort gegeben hat“, heißt es in dem Bericht.

Die Bundesforschungsministerin hatte bereits vor einer Woche Fehler in dem Verfahren eingeräumt. „Dieses Verfahren hatte Defizite. Und ja, wir haben Fehler gemacht“, sagte Karliczek in einem Interview.

Das Ministerium will Karliczek zufolge bei Großverfahren künftig relevante Informationen regelmäßig an alle Wettbewerbsteilnehmer weitergeben - auch in Fällen, in denen nur ein Teilnehmer danach frage. „Dass dies in dem Verfahren zur Forschungsfabrik nicht immer geschehen ist, war ein Defizit in diesem Verfahren, das auch der BRH zu Recht anspricht.“

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Erstellt:
2. September 2020, 14:13 Uhr

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